Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordneten erhalten eine der Bedeutung ihres Amtes angemessene Entschädigung (sog. Diät), die es ihnen ermöglichen soll, als Vertreter aller Berliner frei von wirtschaftlichen Zwängen zu wirken. Die zu versteuernde monatliche Entschädigung beträgt derzeit 7249 Euro.
Daneben erhalten die Abgeordneten für die Aufwendungen, die durch ihr Mandat veranlasst werden, eine Amtsausstattung (Büroausstattung und Sachmittel). Als nicht steuerpflichtige monatliche Kostenpauschale erhalten sie einen Betrag von 3184 Euro für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten sowie für die Unterhaltung eines Büros außerhalb des Abgeordnetenhauses. Gegen Nachweis werden den Abgeordneten Büroausstattungskosten (Um- und Ausbau, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen) in Höhe von bis zu 5000 Euro pro Wahlperiode erstattet. Unterhält ein Abgeordneter kein externes Büro, wird die Kostenpauschale um 1000 Euro gekürzt. Werden externe Büros gemeinschaftlich genutzt, so verringert sich die Kostenpauschale um 150 Euro. Die Kostenpauschale wird darüber hinaus regelmäßig gekürzt, wenn die Abgeordneten einer Parlamentssitzung (Abzug von 100 Euro) oder einer Ausschusssitzung (Abzug von 50 Euro) fernbleiben. Den Abgeordneten werden zudem die Aufwendungen für die Beschäftigung von bis zu drei Mitarbeitern erstattet, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen (bis zu 7325 Euro monatlich, zuzüglich der gesetzlichen Lohnnebenkosten des Arbeitgebers).