Zustände in Berliner Flüchtlingsunterkünften – wird Kritik von ehrenamtlichen Helfern ernst genommen oder mit Rausschmiss geahndet?
Drucksache 17 / 12 887 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 12 887
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2013) und Antwort
Zustände in Berliner Flüchtlingsunterkünften – wird Kritik von ehrenamtlichen Helfern ernst genommen oder mit Rausschmiss geahndet?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wird der Senat Kritik von ehrenamtlich Engagierten an den nicht eingehaltenen Mindeststandards in Berliner Flüchtlingsunterkünften ernst nehmen und dafür sorgen, dass in jeder Unterkunft – und zwar auch in den sogenannten Notunterkünften – menschenwürdige Zustände herrschen?
Zu 1.: Für alle Einrichtungen gelten grundsätzlich die Qualitätsstandards des Landesamtes für Gesundheit und Soziales – LAGeSo, die auch allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern und Betreiberinnen und Betreibern bekannt sind und in der Regel auch erfüllt sind oder teilweise sogar überschritten werden.
Lediglich bei Notunterkünften können vorübergehende Abweichungen bestehen. Diese Notunterkünfte dienen dazu, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Das LAGeSo ist darum bemüht, auch in Notunterkünften den Standard stetig zu verbessern und die Qualitätsanforderungen, die für Gemeinschaftsunterkünfte gelten, in vollem Umfang zu erfüllen. Dort, wo dies noch nicht in ausreichendem Maße der Fall ist, oder wo es Hinweise gibt, dass Veränderungen dringend erforderlich sind, werden mit der jeweiligen Betreiberin oder dem jeweiligen Betreiber Lösungsmöglichkeiten besprochen, die zu einer zeitnahen Verbesserung führen. Es handelt sich jedoch nur um we- nige Fälle, in denen das LAGeSo anlassbezogen tätig werden musste.
2. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Kritik an den nicht eingehaltenen Standards in den Unterkünften in Grünau und in der Levetzowstraße aufzugreifen und ggf. Abhilfe zu schaffen?
Zu 2.: Beide Unterkünfte wurden unangekündigt geprüft. Dabei wurden Verbesserungspotentiale festgestellt und Handlungsbedarfe mit den Einrichtungsleitungenn erörtert. In Abstimmung mit den Betreiberinnen und Betreibern werden die dabei festgestellten Mängel abgestellt.
3. Wird der Senat gegenüber den Betreibern von Flüchtlingsunterkünften klarstellen, dass die Äußerung von Kritik an den Zuständen in den Unterkünften durch ehrenamtliche Helfer nicht zum Rauswurf dieser Helfer führen darf, so wie es etwa in Grünau durch die P. GmbH und in der Moabiter Levetzowstraße durch die G. GmbH geschehen ist?
Zu 3.: Die Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften sind grundsätzlich gehalten, mit externen Organisationen zusammenzuarbeiten, um ggf. zusätzlichem Beratungs- und Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner nachzukommen. Falls es ausnahmsweise zu Konflikten zwischen Heimleitung/Betreiberinnen oder Betreiber und externen Initiativen kommt, wird das LA- GeSo vermittelnd tätig.
Hinsichtlich der in den Notunterkünften Wassersportallee und Levetzowstraße aufgetretenen Spannungen bemüht sich das LAGeSo derzeit um eine eingehende Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts und strebt eine möglichst einvernehmliche Konfliktlösung unter Beteili- gung aller betroffenen Parteien an.
Berlin, den 06. Januar 2014
In Vertretung
Dirk G e r s t l e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2014)

