Zur Abwicklung des ÖBS in Berlin
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) - Drucksache 17 / 10 193
Drucksache 17 / 10 193
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 09. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2012) und Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Stellen im Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) gibt es derzeit noch in Berlin (bitte nach Bezirken auflisten)?
Zu 1.: Im Rahmen des ÖBS wurden Beschäftigungszuschüsse nach § 16 e SGB II (BEZ), BEZ für Ältere, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d SGB II sowie Maßnahmen im Rahmen der Bundesprogramme Kommunal-Kombi sowie Bürgerarbeit aus Mitteln des Landes Berlin kofinanziert. Aus den bundes- rechtlichen Regelungen ergibt sich die Befristung der Laufzeiten dieser Instrumente. Die meisten Maßnahmen laufen 2011/12 aus und konnten nur noch in Einzelfällen verlängert werden. Lediglich Maßnahmen der Bürgerarbeit wurden neu bewilligt.
Zum Stellenumfang siehe Anlage 1*.
2. Wie viele dieser ÖBS-Stellen wurden auf der Grundlage des Bundesprogramms Kommunal-Kombi, wie viele auf der Grundlage Beschäftigungszuschuss, wie viele auf der Grundlage Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante und wie viele auf der Grundlage Bürgerarbeit eingerichtet und landesseitig kofinanziert (bitte nach Bezirken auflisten)?
Zu 2.: Zur Einrichtung und landesseitigen Kofinanzierung siehe Anlage 2.
3. Wie viele der Stellen sind mit weiblichen bzw. männlichen Beschäftigten besetzt und wie viele der Beschäftigten besitzen einen Migrationshintergrund?
Zu 3.: Zur Differenzierung der Maßnahmeteilnehmenden siehe Anlage 3.
4. Wie viele Stellen im ÖBS sind seit Oktober 2011 ausgelaufen und wie viele laufen noch im Jahr 2012 aus (bitte nach Bezirken und Monaten auflisten)?
Zu 4.: Zum Auslaufen der Maßnahmen des ÖBS siehe Anlage 4.
5. Wie viele ÖBS-Stellen wurden seit Oktober 2011 geschaffen bzw. verlängert und auf der Grundlage welcher Bundesprogramme (bitte nach Bezirken auflisten)?
Zu 5.: Zur Bewilligung der Stellen nach Instrumenten siehe Anlage 5.
6. In wie vielen Fällen wird der Mindestlohn von 1.300 Euro Arbeitnehmer-Brutto gezahlt und in wie vielen Fällen werden darüber hinaus gehende Tariflöhne gezahlt (bitte in Hundert-Euro-Schritten auflisten)?
Zu 6.: Die Entlohnung der Maßnahmeteilnehmenden stellt sich wie folgt dar:
| Von € | Bis € | Anzahl TN |
|---|---|---|
| 1301 | 1400 | 20 |
| 1401 | 1500 | 18 |
| 1501 | 1600 | 8 |
| 1601 | 1700 | 5 |
| 1701 | 1800 | 10 |
| 1801 | 1800 | 2 |
| 1901 | 2000 | 2 |
| 2001 | 2100 | 2 |
Alle anderen Beschäftigten werden mit 1.300 Euro bezahlt (bzw. Teilzeit analog 7,50 Stundenlohn).
7. In wie vielen Fällen wurden Tätigkeiten im ÖBS, die ausgelaufen sind, jetzt durch andere Arbeitsmarktinstrumente kompensiert und durch welche (bitte nach Bezirken auflisten)?
Zu 7.: Der ÖBS wurde auf Basis der Förderinstrumente des Beschäftigungszuschusses nach § 16 e SGB II, des Bundesprogramms Kommunal-Kombi sowie der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d SGB II durchgeführt. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben laufen diese Förderungen aus. Lediglich Maßnahmen nach dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, das ebenfalls vom ÖBS genutzt wurde, werden weiterhin durchgeführt. In diesem Rahmen waren die Arbeitsmarktakteure in den Berliner Bezirken bestrebt, Strukturen, die bislang durch Maßnahmen des ÖBS unterstützt wurden, bei der Entscheidung über neue Maßnahmen weiterhin zu berücksichtigen. Dies war aus genanntem Grund weitgehend nur durch Projekte der Bürgerarbeit möglich. Soweit darüber hinaus andere Arbeitsmarktinstrumente ohne eine finanzielle Landesbeteiligung zum Einsatz kommen, sind der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen differenzierte Auskünfte im Sinne der Fragestellung nicht möglich.
Aus Sicht der Beschäftigungsförderung steht ein Ersatz für die bisherigen Tätigkeitsbereiche, in denen Maßnahmeteilnehmende des ÖBS eingesetzt wurden, jedoch nicht im Vordergrund. Vielmehr ist vorrangiges Ziel die Aktivierung, Qualifizierung und Integration schwer vermittelbarer langzeitarbeitsloser Personen in den regulären Arbeitsmarkt.
8. Wie viele ehemalige Beschäftigte im ÖBS haben einen Vertrag für den Bundesfreiwilligendienst unterzeichnet?
9. Wie viele ehemalige Beschäftigte im ÖBS, die einen Vertrag für den Bundesfreiwilligendienst unterzeichnet haben, sind über den Bundesfreiwilligendienst in der gleichen Einsatzstelle eingesetzt wie vorher als ÖBS- Beschäftigte?
Zu 8 und 9.: Die Personen, die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind, werden nicht nach dem Kriterium erfasst, ob sie zuvor im Rahmen des Berliner ÖBS gefördert wurden.
Berlin, den 14. März 2012
Dilek K o l a t
Senatorin für Arbeit Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2012)
Anlage 1*
**Lieber Interessierter, liebe Interessierte dieser Kleinen Anfrage, leider haben wir keine Möglichkeit, die tabellarischen Antworten des Senates hier zufriedenstellend darzustellen, daher bitten wir Sie, diese Kleine Anfrage hier als pdf.Datei herunterzuladen.**

