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Zukunft der Stadtteilzentren als kieznahe Infrastruktur zur Familienförderung

Drucksache 17 / 12 079 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Möller (LINKE)

Drucksache 17 / 12 079

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Möller (LINKE)

vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort

Zukunft der Stadtteilzentren als kieznahe Infrastruktur zur Familienförderung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welchen Stellenwert haben für den Senat die Berliner Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren gefördert werden, für die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien?

Zu 1.: Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist im Aufgabenprofil der Nachbarschaftseinrichtungen im Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) verankert. Der Personenkreis gehört zur unmittelbaren Zielgruppe.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft ist unter anderem deshalb im Kooperationsgremium Stadtteilzentren vertreten.

2. Welche Einrichtungen in jeweils welcher Trägerschaft werden gegenwärtig in jeweils welchem finanziellen Umfang im Rahmen der o.g. Kooperationsvereinbarung gefördert (bitte Einrichtungen bezirklich zuordnen)?

Zu 2.: Die den Bezirken zugeordneten Einrichtungen, deren Trägerschaft und die Zuwendungshöhe sind Bestandteil der Anlage 1.

3. In welcher Höhe stehen im Landeshaushalt 2012/13 Mittel zur Förderung der in der o.g. Kooperationsvereinbarung erfassten Einrichtungen insgesamt zur Verfügung und in welchem Umfang werden für 2012 und 2013 weitere Mittel aus Bundes- und anderen Programmen zur Finanzierung herangezogen?

Zu 3.: Im Landeshaushalt 2012/13 stehen jährlich jeweils 3,7 Mio. € zur Förderung der Einrichtungen im IFP STZ zur Verfügung.

Im Rahmen der „Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS)“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird das Teilprogramm Stadtteilzentren in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zusätzlich gefördert. Dafür standen in der Förderperiode 7 Mio. Euro zur Verfügung. Durch die vorfristige Bindung der Mittel entstand ein fachplanerischer Mehrbedarf, der durch nicht gebundene Mittel aus einem anderen Teilprogramm i. H. v. zusätzlich 1,1 Mio. Euro in 2013 ausgeglichen werden konnte. Damit standen insgesamt 8,1 Mio. Euro für die Förderperiode zur Verfügung.

4. Welche Veränderungen haben sich im Finanzierungsumfang für das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren 2012 und 2013 im Vergleich zu 2010 und 2011 ergeben und wie sind diese begründet?

Zu 4.: Es haben sich keine Veränderungen ergeben.

5. Wie sind Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die Familienförderung der in der Kooperationsvereinbarung für die Stadtteilzentren erfassten Einrichtungen konzeptionell mit dem Programm des Senats für die Etablierung von Familienzentren abgestimmt? Wie hat sich nach Einschätzung des Senats das Kooperationsgremium bei der ressortübergreifenden Planung und Koordinierung bewährt?

Zu 5.: Familienzentren verfolgen ebenso wie die Stadtteilzentren einen beteiligungsorientierten und aktivierenden Ansatz. Sie haben jedoch ihr ganz eigenes Profil durch die enge Anbindung an Kindertagesstätten. Die Arbeit der Familienzentren sorgt für eine Öffnung von Kindertagesstätten in den Sozialraum und eine qualitative Weiterentwicklung der Elternarbeit.

Das Konzept für die Etablierung von Familienzentren wurde im Jahr 2012 in Kenntnis und mit Berücksichtigung des Angebots der Stadtteilzentren erarbeitet.

Das Kooperationsgremium bewährt sich im Hinblick auf die inhaltliche Weiterentwicklung der Stadtteilzentren. Seit mehr als zehn Jahren ist die Beteiligung von Dach- und Fachverbänden sowie einer Vertretung der für Familien zuständigen Senats-verwaltung geübte Praxis.

6. Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurde die Landschaft der Stadtteilzentren evaluiert und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Welche Pläne hat der Senat im Hinblick auf die Zukunft des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren, wenn lt. Koalitionsvereinbarung deren Weiterentwicklung politisches Ziel von SPD und CDU ist?

Zu 6.: Eine externe Evaluation hat nicht stattgefunden. Intern findet auf der Grundlage der Sachberichte und der regelmäßig vor Ort geführten Gespräche eine Überprüfung statt. Eine Stärkung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren ist gem. der Koalitionsvereinbarung vorgesehen und wird im Rahmen des derzeit laufenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2014/15 geprüft.

7. Welchen Einrichtungen, die durch die bis 2015 laufende Kooperationsvereinbarung erfasst sind, wurden seit deren Inkrafttreten mit welcher Begründung vorzeitig gekündigt?

8. Wann wird der Senat den Einrichtungen und Trägern, deren Verträge gekündigt wurden, Gewissheit über eine weitere Förderung und deren Höhe geben?

Zu 7. und 8.: Kündigungen sind im IFP STZ nicht möglich, da keine Verträge mit den Einrichtungen/Trägern bestehen. Die erfolgten Einstellungen von Förderungen sind darauf zurückzuführen, dass die Träger ihre Angebote aus anderen Mitteln finanzieren können oder durch Zusammenlegung von Angebotsmaßnahmen innerhalb einer Trägerstruktur ausgleichen.

9. Wie sind die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung sowie die Bezirke in den Entscheidungsprozess über die Zukunft der Stadtteilzentren und ihre familienfördernden Angebote einbezogen?

Zu 9.: Über die jeweilige Vertretung im Kooperationsgremium Stadtteilzentren erfolgt eine Einbeziehung der für Familie zuständigen Senatsverwaltung und der Bezirke. Die Beteiligungsform wird in einer Geschäftsordnung für dieses Gremium näher bestimmt.

10. In welcher Höhe hat der Senat Mittel für die Fortführung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren für 2014 und 2015 vorgesehen und welche Veränderungen sind im Vergleich zur Förderung 2012 und 2013 mit welcher Begründung geplant?

Zu 10.: Vor der am 18.06.2013 beabsichtigten Beschlussfassung des Senats zum Haushaltsplanentwurf

2014/2015 können keine abschließenden Aussagen zur beabsichtigten Finanzierung getroffen werden.

11. Wie ordnet sich das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren in die Überlegungen des Senats für ein Stadtentwicklungskonzept 2030 ein und was ergibt sich daraus für den Senat für eine nachhaltige Sicherung dieser kinder-, jugend- und familienfördernden Infrastruktur?

Zu 11.: Da sich das genannte Konzept noch in der Entwicklungsphase befindet, kann derzeit zur eventuellen späteren Einordnung des IFP STZ in das Stadtentwicklungskonzept 2030 noch keine Auskunft erteilt werden.

Berlin, den 12. Juni 2013

In Vertretung

Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)

 

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