„Wohnen“ in der Notunterkunft – Flüchtlingsunterbringung in Grünau
Drucksache 17 / 12 539 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE)
Drucksache 17 / 12 539
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE)
vom 14. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2013) und Antwort
„Wohnen“ in der Notunterkunft – Flüchtlingsunterbringung in Grünau
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Personen sind dauerhaft seit Inbetriebnahme bzw. seit 2012 in der Notunterkunft für Asylsuchende im Ortsteil Grünau untergebracht?
Zu 1.: Zum letzten Erfassungsstichtag 16.09.2013 weist die von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) geführte Belegungsstatistik für die genannte Notunterkunft eine Belegung von 142 Personen aus. Eine kumulierte Statistik aller in einer bestimmten Gemeinschaftsoder Notunterkunft untergebrachten Personen wird nicht geführt. Ebenso wenig wird die individuelle Aufenthaltsdauer der in einer Einrichtung untergebrachten Personen zentral erfasst. Eine Angabe, wie viele der gegenwärtig in der genannten Einrichtung lebenden Personen dort bereits seit der Inbetriebnahme ununterbrochen aufhältlich sind, ist daher nicht möglich.
2. Beabsichtigt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) für den Betrieb der Unterkunft in Grünau eine Verlängerung des Vertrages mit der Firma PeWoBe GmbH über das Jahr 2013 hinaus oder ist eine Umwandlung in eine reguläre Gemeinschaftsunterkunft geplant?
Zu 2.: Auf Grund der angespannten Unterbringungssituation kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht über eine eventuelle Vertragsverlängerung sowie weitere mögliche Optionen entschieden werden.
3. Welche Sanierungsarbeiten, Baumaßnahmen oder sonstigen Investitionen sind aus Sicht des Senats für einen mittelfristigen oder gar dauerhaften Betrieb der Unterkunft erforderlich?
Zu 3.: Die Erforderlichkeit derartiger Maßnahmen ist erst nach der Entscheidung über eine eventuelle Verlängerung der Nutzung der Einrichtung über den 31.12.2013 hinaus zu prüfen. Notwendige Investitionen ergeben sich derzeit aus der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, es werden zusätzliche Brandschutztüren installiert.
4. Wie viele Aufenthaltsräume existieren in der Notunterkunft Grünau, wie groß sind diese, wie sind sie ausgestattet und wie viele davon sind jederzeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich?
Zu 4.: Das Objekt verfügt über zwei Aufenthaltsräume. Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Aufenthaltsraum mit einer Größe von 60 Quadratmetern (qm) sowie ein 56 qm großes Kinderspielzimmer. Beide Aufenthaltsräume sind zweckkonform eingerichtet.
5. Wie viele Toiletten stehen für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung? Wie viele davon für Frauen?
Zu 5.: Im Objekt befinden sich insgesamt 15 Toiletten. Hiervon stehen sechs Toiletten für Herren und neun Toiletten für Damen zur Verfügung.
6. Wie viele Duschen oder Wannen sind frei zugänglich und handelt es sich dabei um abschließbare Duschkabinen oder um Sammelduschen? Sind Duschen auf jeder Etage vorhanden?
Zu 6.: Es befinden sich auf jeder Etage Duschen: Auf das Erdgeschoss entfallen zwei Herrenduschen, auf das erste Obergeschoss zwei Damen-/Kinderduschen und auf das zweite Obergeschoss eine Herrenund vier Damenduschen. Die Duschkabinen selbst sind nicht abschließbar; die Räumlichkeiten, in denen sich die Sanitäranlagen befinden, sind jedoch abschließbar.
7. Wie viele Küchen mit welcher Ausstattung stehen zur Verfügung?
Zu 7.: Personen, die ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, können jeweils eine Küche im Erdund im ersten Obergeschoss nutzen. Die Räume wurden mit kompletten Einbauküchen ausgestattet. Es befinden sich sämtliche Abstellund Arbeitsflächen sowie Spülen und Herde in diesen Räumlichkeiten.
8. Wie viele Kühlschränke befinden sich derzeit in Benutzung und verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner über eigene Fächer? Wo befinden sich die Kühlschränke?
Zu 8.: Jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank mit separatem Tiefkühlfach.
9. Wie viele Waschautomaten stehen zur Verfügung und wie ist der Zugang organisiert?
Zu 9.: Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen fünf Vollwaschautomaten sowie fünf Wäschetrockner zur Verfügung.
10. Existiert ein Kinderspielzimmer und wenn ja, ist es frei zugänglich bzw. zu welchen Zeiten steht es zur Verfügung? Kann der Spielraum auch von den Kindern alleine bzw. mit ihren Eltern genutzt werden oder nur in Anwesenheit des Personals?
11. Wie oft steht eine Kinderbetreuung zur Verfügung?
Zu 10. und 11.: Es gibt einen Kinderspielraum; auf die Antwort zu 4. wird insoweit verwiesen. An drei Tagen in der Woche steht die Kinderbetreuung im Kinderspielraum des Hauses zur Verfügung. An einem Tag in der Woche besucht die Kinderbetreuerin mit den Kindern und Jugendlichen einen Kinderund Jugendfreizeitbereich im Bezirk; auf Einladung des Bohnsdorfer Jugendclubs Walter Kroh werden auch weitere Veranstaltungen (z. B. Puppentheater) besucht.
12. Wie erfolgt die in den Mindestanforderungen vorgeschriebene aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche durch das Betreuungspersonal?
Zu 12.: Der Senat stellt zunächst klar, dass die von der BUL festgelegten Qualitätsanforderungen verbindlich nur für vertragsgebundene Unterkünfte gelten; für Notunterkünfte strebt die BUL grundsätzlich eine bestmögliche Annäherung an diese Anforderungen an. In der Notunterkunft Grünau erfolgt eine Wohnraumberatung durch eine in der Einrichtung tätige Diplom-Sozialarbeiterin, wobei täglich folgende Angebote vorgehalten werden: Beratung, Prüfung der Voraussetzungen für die Wohnungsbewerbung, Vernetzung mit dem LAGeSo, Sozialdienst/Wohnraumvergabe für asylsuchende Menschen, Vergabe von Adressen und Terminvereinbarungen mit Wohnungsgesellschaften, Besichtigungstermine (einschließlich Hilfestellung zur Terminvereinbarung), Hilfestellungen zur Wohnungssuche in Printund Online-Medien (einschl. einer mehrsprachig verfassten „Check-up-Liste“ zur Unterstützung bei der Wohnungssuche), gegebenenfalls Ausstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen, Referenzen und Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.
13. Wie viel Personal mit welchen Qualifikationen wird für welche Aufgaben in der Unterkunft eingesetzt?
Zu 13.: In der Unterkunft wird folgendes Personal eingesetzt:
- Ein Heimleiter,
- eine Sozialarbeiterin (einschließlich Kinderbetreuung),
- eine weitere Sozialarbeiterin,
- eine Verwaltungsmitarbeiterin,
- eine Mitarbeiterin in der Bewirtschaftung sowie
- ein Hausmeister.
14. Sind die einzelnen Zimmer abschließbar und verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner über eigene Schlüssel? Wenn nein, warum nicht?
Zu 14.: Jedes Zimmer in der Unterkunft verfügt über ein Türschloss. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden zugehörige Schlüssel ausgehändigt.
15. Wie viele Menschen sind im Durchschnitt pro Zimmer untergebracht?
Zu 15.: Im Durchschnitt sind drei Personen in den Zimmern untergebracht.
16. Kann der zur Einrichtung gehörende Hof frei genutzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Zu 16.: Aufenthaltsflächen im Außenbereich sind sowohl vor als auch hinter dem Objekt für den dort untergebrachten Personenkreis nutzbar.
17. Gibt es eine auf dem zur Einrichtung gehörigen Gelände eine „Raucherecke“? Wenn nein, wo rauchen die Bewohner/innen?
Zu 17.: Den Bewohnerinnen und Bewohnern steht ein Raucherraum im Haus zur Verfügung, der zu jeder Zeit genutzt werden kann. Des Weiteren gibt es vor dem Objekt eine Rauchmöglichkeit.
Berlin, den 16. Oktober 2013
In Vertretung
Dirk Gerstle
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2013)


