Wie verfährt der Senat mit Anfragen der Bezirksverordneten?
Drucksache 17 / 11 928 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 11 928
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort
Wie verfährt der Senat mit Anfragen der Bezirksverordneten?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksverordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständigkeitshalber (ZustKat Ord Nr. 35) von den Bezirksämtern an die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und Bezirken getrennt auflisten)?
Antwort zu 1: Eine entsprechende Statistik wird bei der Verkehrslenkung Berlin nicht geführt.
Frage 2: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksverordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständigkeitshalber (ZustKat AZG Nrn. 8 - 10) von den Bezirksämtern an die Senatsverwaltungen mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und Bezirken getrennt auflisten)?
Antwort zu 2.: Eine entsprechende Statistik wird weder bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, deren Zuständigkeit von den Nummern 8 – 11 Zuständigkeitskatalog (ZustKat) Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) zu einem Großteil abgebildet wird, noch von den anderen Senatsverwaltungen geführt.
Frage 3: Mit welcher rechtlichen Begründung schränkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Fragerecht von Bezirksverordneten nach §11 (1) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) praktisch auf Zuständigkeiten der Bezirksämter ein, obwohl das BezVG selbst eine solche Einschränkung gar nicht kennt?
Antwort zu 3.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Fragerecht der Bezirksverordneten nicht eingeschränkt.
Auf der letzten Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Umwelt hat der Senat klargestellt, dass die Senatsverwaltung im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeitdie bezirklichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstütze. Dies könne jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit einer klaren Prioritätensetzung erfolgen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stünden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anders verhalte es sich jedoch bei der Beantwortung von Anfragen von BVV-Mitgliedern oder Bürgerinnen und Bürgern an das Bezirksamt in der BVV. Dies ist laut Bezirksverwaltungsgesetz Aufgabe des Bezirksamtes und der Bezirksverwaltung. Soweit für die Berichterstattung zur Umsetzung von Beschlüssen der BVV aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder dieser nachgeordneter Behörden wie z.B. der Verkehrslenkung Berlin Zuarbeiten erforderlich sind, wurden die Bezirksämter um konkrete Formulierung der Anforderung mit Schreiben an die Hausleitung – Staatssekretärsebene – gebeten.
Frage 4: Ist die Senatsverwaltung der Auffassung, dass beispielsweise Fragen im "Zusammenhang mit der Straßenbahn und der Linienführung des ÖPNV" (ZustKat Ord Nr. 35 (3) b) die Bezirksverordneten nichts mehr angehen, und wenn ja, warum?
Antwort zu 4.: Nein, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist nicht dieser Auffassung.
Berlin, den 21. Mai 2013
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013)

