Zum Hauptinhalt springen

Psychotherapeut/-innen in Ausbildung und Ausbeutung

Drucksache 17 / 11 254 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Dr. Wolfgang Albers (LINKE)

Drucksache 17 / 11 254

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Dr. Wolfgang Albers (LINKE)

vom 23. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus  am26. November 2012) und Antwort

Psychotherapeut/-innen in Ausbildung und Ausbeutung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann oder deren Rechercheaufwand dem Umfang einer Kleinen Anfrage nicht gerecht wird. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Charité-Universitätsmedizin Berlin und die Psychotherapeutenkammer Berlin um Stellungnahme bzw. Auskunft gebeten. Die Angaben der Charité sind in die Antworten einbezogen, die Psychotherapeutenkammer Berlin hat innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit keine Angaben gemacht.

1. Wie viele Psycholog/-innen, Sozialpädagog/-innen bzw. Pädagog/-innen mit Diplom- oder Masterabschluss machen zurzeit in Berlin ihre Ausbildung zu Psychotherapeut/-innen und absolvieren die dafür notwendigen 1800   Stunden   „praktische   Tätigkeit“   in   psychiatrischen Kliniken (bitte nach Kliniken und m/w auflisten)?

2. Wie viele Psychotherapeut/-innen in Ausbildung (PiA) sind vollbeschäftigt tätig und wie viele teilzeitbeschäftigt (bitte nach Kliniken und m/w auflisten)?

Zu 1. und 2.: Für die systematische Erhebung der Zahl der Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung (PiAs) bei den insgesamt 21 durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin staatlich anerkannten Ausbildungsstätten gibt es keine rechtliche Grundlage. Daher kann auch nicht angegeben werden, wie viele PiAs sich derzeit in einem Klinischen Ausbildungsabschnitt „Praktische  Tätigkeit“  nach  §  2  Abs.  2  Nr.  1  der  Ausbil- dungs- und Prüfungsverordnungen für Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten be- finden und ob sie in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind.

Wie viele (Kinder- und Jugendlichen)-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten jedes Jahr in die Ausbildung aufgenommen werden, entscheiden die Ausbildungsstätten autonom. Die PiAs treten erst in Kontakt mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, wenn sie sich gegen Ausbildungsende dort zur Staatsprüfung anmelden.

Im Bereich der Charité-Universitätsmedizin Berlin sind an den Standorten Mitte und Benjamin Franklin insgesamt 34 PiAs und an der Klinik für Psychiatrie der Cha- rité im St. Hedwig-Krankenhaus 19 PiAs eingesetzt. In der Summe liegt der Frauenanteil im Bereich der Charité bei rd. 85% und der Anteil der in Teilzeit beschäftigten PiAs bei 53 %.

3. Wie wird die Arbeit der PiA in den Berliner Kliniken bezahlt (bitte nach Kliniken und Trägern auflisten)?

Zu 3.: Während der postgradualen dreijährigen Vollzeit-Ausbildung (mind. 4.200 Stunden) sind nach dem Psychotherapeutengesetz insgesamt mindestens 1.800 Stunden als sog. praktische Tätigkeit abzuleisten. Die praktische Tätigkeit ist wesentlicher Teil der Ausbildung. Sie dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des Psychotherapeutengesetzes sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Mindestens 1200 Stunden sind an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung zu erbringen und währenddessen muss die Klinik gegenüber den PiAs fachkundige Anleitung und Aufsicht gewährleisten. Regelungen über eine Vergütung der PiAs während der praktischen Tätigkeit hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen und PiAs sind allgemein in keinem Tarifvertrag integriert. Bei Vivantes erhalten PiAs seit dem 01.7.2011 eine monatliche Auf- wandsentschädigung   in   Höhe   von   400   €.   Die   Charité- Universitätsmedizin Berlin leistet keine Vergütung an PiAs, für dortige PiAs besteht aber die Möglichkeit, vergütete Aufgaben in Drittmittel-projekten zu übernehmen. Von diesem Angebot machen aktuell 30 der 34 eingesetzten PiAs Gebrauch. Für die Tätigkeit in diesen Projekten beträgt die Vergütung in der  Regel  jeweils  1500  €.

Ob bzw. in welcher Höhe die übrigen Kliniken in Berlin PiAs während der praktischen Tätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder dergleichen zahlen, ist nicht bekannt.

4. Wie viele PiA haben eine Nebentätigkeit und ist zu vermuten, dass sie dieser aus finanzieller Not nachgehen?

Zu 4.: Hierzu können aus den zu 1. genannten Gründen keine Angaben gemacht werden.

5. Für welche notwendigen Lehreinheiten, z.B. Theorie, Supervision, Selbsterfahrung etc. müssen angehende Psychotherapeut/-innen Gebühren selbst bezahlen und wie hoch sind diese in Berlin (bitte nach Berliner Anbietern auflisten)?

Zu 5.: An allen in Berlin staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für (Kinder- und Jugendlichen-)Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten ist die Ausbil- dung kostenpflichtig.  Über  die  Höhe  der  Kosten  („Schulgeld“)  für  die  verschiedenen Ausbildungswege (Vollzeit- oder Teilzeitausbildung, gewähltes Vertiefungsverfahren, sonstige Kosten) entscheiden die Ausbildungsstätten ausschließlich in eigener Verantwortung. Ob darüber hinaus während des klinischen Praktikums von PiAs unter Umständen vor Ort weitere Kosten zu übernehmen sind, ist nicht bekannt.

6. Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation?

Zu 6.: Einerseits müssen PiAs während der Ausbildung Schulgeld zahlen, andererseits müssen sie für die Zulassung zu dieser Ausbildung über ein abgeschlossenes Psychologiestudium verfügen. Vor diesem Hintergrund beklagen viele Betroffene, dass sie während der prakti- schen Tätigkeit in den Kliniken als reguläre und billige Arbeitskräfte und nicht den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden. Danach müssen PiAs im Verlauf der Ausbildung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht stehen und sollen dabei mit zunehmender Selbständigkeit praktisch tätig sein. Sie haben aber noch keine Approbation und dürfen daher nicht eigenverantwortlich behandeln. Damit ist ihr rechtlicher Status vergleichbar mit Studierenden der Medizin während des Praktischen Jahres.

In der Psychiatrie-Personalverordnung werden PiAs nicht berücksichtigt. Die Krankenhäuser erhalten keine Vergütung für die Tätigkeit von PiAs durch die Kostenträger. Eine Vergütung für PiAs müsste durch Einsparun- gen in anderen Bereichen oder bei anderen Berufsgruppen kompensiert werden.

Für die Forderung der PiAs nach einer angemessenen Vergütung besteht Verständnis. Um die finanzielle Situation der PiAs zu verbessern, hat die 85. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2012 einstimmig das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine Regelung zu treffen, die es den Gewerkschaften ermöglicht, Tarifverträge für PiAs abzuschließen.

Berlin, den 19. Dezember 2012
In Vertretung

Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite