Projekt Berliner Joboffensive
Drucksache 17 / 11 554 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 11 554
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 11. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2013) und Antwort
Projekt Berliner Joboffensive
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten.
1. Wie bewertet der Senat die Wirkungen dieses Projektes im Hinblick auf zusätzliche Integrationen sowie auf das Kosten-Nutzenverhältnis?
Zu 1.: Das Projekt wird hinsichtlich der zusätzlichen Integrationen als Erfolg bewertet. Für die Projektlaufzeit von 24 Monaten wurde mit 20.000 zusätzlichen Integrati- onen geplant. Bereits nach 19 Monaten Laufzeit (Stand Dezember 2012) wurden 17.516 zusätzliche Integrationen generiert, davon 6.198 in 2011 und 11.318 in 2012. Mit Stand Dezember 2012 entfallen von den bisherigen Kosten auf das Land Berlin 4,975 Mio. Euro (15,2 % der Gesamtkosten). Nach den Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit entfallen auf das Land Berlin Einsparungen von ca. 14 Mio. Euro. Abzüglich der entstandenen Kosten wird damit ein rechnerischer Nutzen in Höhe von ca. 9 Mio. Euro für das Land Berlin dargestellt.*
2. In welcher Höhe wurden Mittel für die Durchführung des Projektes Joboffensive jeweils in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungstitel umgeschichtet (bitte nach Job Center auflisten)?
Zu 2.: Da Umschichtungen zwischen den beiden Budgets nicht nach den Entstehungsgründen ausgewertet werden können, sind keine Angaben möglich.
3. Wie viele Integrationen waren geplant? Wie viele zusätzliche Integrationen konnten jeweils in den Jahren 2011 und 2012 erzielt werden?
Zu 3.: Die Angaben sind der Beantwortung zu Frage 1 zu entnehmen.
4. Wie hoch ist dabei die Quote der Vermittlungen in Leiharbeitsverhältnisse?
Zu 4.: Nach Aussage der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg erfolgt keine statistische Erfassung von Vermittlungen aus dem Projekt „Berliner Joboffensive“ in Zeitarbeitsunternehmen. Daher ist keine Aussage möglich.
5. Wie viele Aufstockerinnen und Aufstocker gibt es unter den Menschen, die über das Projekt Joboffensive in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden?
Zu 5.: Eine systemtechnische Erfassung von integrier- ten Personen, die trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung weiterhin ergänzende Leistungen beziehen, ist nach Aussage der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg nicht möglich. Daher stehen keine statistischen Daten zur Verfügung.
6. Gibt es Erkenntnisse über die Nachhaltigkeit der Integrationen? Wenn ja, welche ?
Zu 6.: Es liegen leider keine Erkenntnisse über die Nachhaltigkeit von Integrationen vor.
7. Wie hoch ist der Anteil der landesseitigen Kosten bzw. Einsparungen die dem Projekt direkt zugeordnet werden können?
Zu 7.: Die Angaben sind der Beantwortung zu Frage 1 zu entnehmen.
8. Sind zur Bewertung von Wirkungen und als Entscheidungsgrundlage für die Perspektive des Projektes vorläufige Evaluationsergebnisse des Instituts für Soziologie und Gesellschaftspolitik bereits abgefragt worden? Wenn ja, wie lauten die Empfehlungen, wenn nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen und warum wurde diese Expertise nicht genutzt?
Zu 8.: Auftraggeber der Implementationsstudie zur Berliner Joboffensive (BJO) ist die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Finanziert wird die wissenschaftliche Untersuchung des Auftragnehmers Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Land Ber- lin ist an den Kosten der Studie nicht beteiligt. Vereinbarungsgemäß wurde zum 31.07.2012 ein Zwischenbericht durch den Auftragnehmer vorgelegt und den Auftraggebern der Studie zur internen Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Der Zwischenbericht enthält noch keine abschließenden Erkenntnisse und Ergebnisse, sondern dient einer ersten Sachstandsdarstellung des Auftragnehmers zu der in Auftrag gegebenen Studie. Insofern können aus dem Zwischenbericht keine Erkenntnisse und Empfehlungen abgeleitet werden.
Der Endbericht zur Implementationsstudie wird zum 31.07.2013 erstellt und anschließend durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)2 veröffentlicht werden.
9. Beabsichtigt der Senat, das Projekt fortzuführen? Wenn ja, mit welchen konzeptionellen Modifikationen, in welchem Umfang, mit welcher Zielstellung und in welcher Laufzeit?
Zu 9.: Das Projekt Berliner- Joboffensive wird aus dem Projektstatus in den Regelbetrieb der Jobcenter überführt. Für marktnahe Kundinnen und Kunden der Jobcenter wird weiterhin eine Betreuung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:100 gewährleistet sein.
Sofern es in einem Jobcenter keine speziellen BJO- Teams gibt, wird von BJO-Teilteams innerhalb der gemischten Teams gesprochen. Der Beitrag des Landes besteht weiterhin in Höhe des kommunalen Anteils von 15,2 % der entstehenden Verwaltungskosten.
10.Welche Perspektive wird den für das Projekt zusätzlich eingestellten 350 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geboten, deren Verträge zum 31.03.2013 auslaufen?
Zu 10.: Für die Joboffensive wurden 350 zusätzliche Kräfte in den 12 Jobcentern befristet durch die Bundesagentur für Arbeit eingestellt. Bisher konnten 150 in Dauerarbeitsverhältnisse bei den Jobcentern umgewandelt werden. Ein weiterer Teil wird befristetet weiterbeschäftigt, bis Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit die Verstetigung der Berliner Joboffensive absichern.
Für einen weiteren Teil der befristeten Kräfte prüfen die Berliner Bezirke, ob eine befristete oder unbefristete Beschäftigung unter kommunaler Trägerschaft möglich ist.
Berlin, den 02. April 2013
In Vertretung
Farhad Dilmaghani
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Apr. 2013)
* Berechnung der Einsparung je Projektjahr:
1. Für jede Integrationskohorte (Integrationskohorte Januar 2011, Integrationskohorte Februar 2011, Integrationskohorte März 2011...) wird die durchschnittliche monatliche Einsparung je Integration monatlich neu errechnet. Die Wartezeit bezogen auf die Integrationskohorten beträgt 6 Monate.
2. Aus den durchschnittlichen monatlichen Einsparungen je Integration der einzelnen Integrationsmonate wird ein gewichteter Durchschnitt gebildet, indem die durchschnittliche monatliche Einsparungen für die jeweilige Integrationskohorte mit der Gesamtanzahl der für diese Integrationskohorte vorliegenden Monate multipliziert und addiert wird. Die Summe wird anschließend durch die Anzahl aller Integrationen in den betrachteten Integrationskohorten dividiert.
3. Diese gewichtete durchschnittliche monatliche Einsparung je Integration wird für den nachgewiesenen Wirkungszeitraum von 12 Monaten je Integration berücksichtigt.

