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Pflegestufen von Menschen mit Demenz in Berliner stationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Drucksache 17 / 12 163 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 12 163

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2013) und Antwort

Pflegestufen von Menschen mit Demenz in Berliner stationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Menschen mit Demenz (eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) leben in stationären Einrichtungen und haben die

   A. Pflegestufe 0
   B. Pflegestufe 1
   C. Pflegestufe 2
   D. Pflegestufe 3
und welche Entwicklung hat sich hier in den letzten drei Jahren gezeigt?

Zu 1.: In Berlin erfolgt in jedem ungeraden Jahr zum Stichtag 15.12. eine Zusatzerhebung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen parallel zur Bundespflegestatistik durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. Seitdem im Jahre 2001 erstmals Zahlen zu den an Demenz Erkrankten in den stationären Langzeitpflegeeinrichtungen erfragt wurden, lag der Anteil dieser Menschen relativ konstant bei 45-50 %. Insgesamt lebten in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Jahr 2011 26.669 und im Jahr 2009 25.600 Personen. Für 2010 liegen keine Daten vor.

Eine Zuordnung zu den einzelnen Pflegestufen, ist nicht möglich, da der Senatsverwaltung hierzu keine statistischen Erhebungen, weder im Rahmen der Bundespflegestatistik noch im Rahmen der Berliner Zusatzerhebung, vorliegen.

Zu Gästen der Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege liegen keine statistischen Erhebungen zum Anteil der Menschen mit Demenz und der Verteilung auf die Pflegestufen vor.

2. Wie viele betreute Wohngemeinschaften nach Definition des Berliner Wohnteilhabegesetzes gibt es in Berlin, wie viele sind davon Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und welche Entwicklung hat sich in den letzten drei Jahren vollzogen?

Zu 2.: Mit Stand 31.03.2013 waren von den meldepflichtigen Leistungserbringern (Pflegedienste) insgesamt 521 betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Nutzerinnen und Nutzer gemeldet worden. Darin enthalten sind 272 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, 182 Wohngemeinschaften ohne Spezialisie- rungen sowie 67 Wohngemeinschaften mit anderen Spezialisierungen.

Die Entwicklung der Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz seit Inkrafttreten des Wohnteilhabegesetzes zum 01.07.2010 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

31.12.201031.12.201131.12.201231.03.2013
Wohngemeinschaften (WG für pflegebedürftige Menschen)411455508521
davon
WG für Menschen mit Demenz218238268272
WG ohne Spezialisierung147160177182
WG mit anderen Spezialisierungen465763

67

3. Wie viele Menschen mit Demenz (eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) leben in Wohngemeinschaften für Demenzkranke bzw. in sogenannten gemischten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und welche Entwicklung zeigte sich in den letzten drei Jahren?

4. Wie viele Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften haben die

    A. Pflegestufe 0
    
B. Pflegestufe 1
    
C. Pflegestufe 2
    
D. Pflegestufe 3
und welche Entwicklung zeichnet sich hier ab?

Zu 3. und 4.: Im Rahmen der Bundespflegestatistik werden keine Daten zu Wohngemeinschaften erhoben. Eine Zusatzerhebung, die wie bei den stationären Langzeitpflegeeinrichtungen parallel zur Bundespflegestatistik durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung durchgeführt wird, gibt es für die Wohngemeinschaften nicht.

Damit liegen der Senatsverwaltung nur die Daten vor, die die Heimaufsicht aufgrund der Meldungen der Leistungserbringer gemäß dem Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz - WTG) zur Verfügung stellen kann. Mit Stand 31.03.2013 waren insgesamt 3875 Plätze in betreuten Wohngemeinschaften gemeldet worden.

Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in betreuten Wohngemeinschaften lässt sich anhand der gemeldeten Plätze und der jeweiligen Spezialisierung bei der Aufnahme der Leistungserbringung nicht genau ermitteln. Zudem müssen Veränderungen der Nutzerzahl oder der Anforderungen an Pflege und Betreuung von den Leistungserbringern nicht gemeldet werden. So kann insbesondere die Zahl der Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften ohne Spezialisierung durch die Heimaufsicht nicht ermittelt werden.

Die Entwicklung der Platzzahlen insbesondere bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

31.12.201031.12.201131.12.201231.03.2013
Wohngemeinschaften pflegebedürftige Menschen)3049339837583875
davon
WG für Menschen mit Demenz1616178120182067
WG ohne Spezialisierung1089118612791317
WG mit anderen Spezialisierungen

347

431461

491 

Nicht möglich sind die Zuordnung der Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften zu den einzelnen Pflegestufen und die Darstellung der Entwicklungen, da die Meldeverpflichtung nach dem WTG diese detaillierten Angaben nicht von den Leistungserbringern verlangt.

Berlin, den 27. Juni 2013

Mario Czaja

Senator für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2013)

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