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Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

Drucksache 17 / 13 026 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 13 026

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2014) und Antwort

Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) nachfolgend Betreiber genannt um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde.

1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014.

4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden?

5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solound Doppelbussen)?

6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen?

Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

**Lieber Interessierter, liebe Interessierte, leider haben wir keine Möglichkeit, die tabellarischen Antworten/Anlagen des Senates hier zufriedenstellend darzustellen, daher bitten wir Sie, diese Kleine Anfrage am Seitenende als pdf-Datei herunterzuladen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den Administrator: admin@die-linke-berlin.de**

2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten?

Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer.

Im Durchschnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag.

3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür?

Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen.

Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung.

Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittagsund Abendstunden.

7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen?

Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon wie an allen Tagen in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren.

Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe.

8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden?

Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten.

9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor?

Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor.

Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes.

Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten.

10.Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014?

Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv.

An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten:

Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden.

Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer.

Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert.

Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt.

Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste.

Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind.

11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz?

Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo Versorgung mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regieund Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %.

(Hinweis: Darüber hinaus wurden aus diesem Titel weitere Ausgaben von 2.499,00 € geleistet, die nicht dem Komplex Sonderfahrdienst zuzuordnen sind.

Das Gesamtergebnis des Titels lautet somit 6.263.032,93 €.)

Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Maßgeblich sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus) und die gefahrenen Kilometer.

  • Die tatsächlichen Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und von der Länge der Fahrt ab.

  • Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten.

  • Seitens des Betreibers werden so viele Fahrtwünsche angenommen, wie erfahrungsgemäß mit den verfügbaren Fahrzeugen durchgeführt werden können (ca. 15 Aufträge pro Viertelstunde). Bei einer darüber hinausgehenden Nachfrage erfolgen Ablehnungen. Zu anderen Tageszeiten sind ggf. Kapazitäten verfügbar, jedoch ist die Nachfrage geringer.

Damit wird deutlich, dass die Einflussnahme auf den Mittelverbrauch eingeschränkt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Titel künftig durch insgesamt höhere Kosten aufgrund des neuen Vertrages voll ausgeschöpft wird.

Berlin, den 31. Januar 2014

In Vertretung

Dirk G e r s t l e

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)

 

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