Leiharbeit im Land Berlin II - Nachfrage zur Kleinen Anfrage 17/11 348
Drucksache 17 / 11 819 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 11 819
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort
Leiharbeit im Land Berlin II - Nachfrage zur Kleinen Anfrage 17/11 348
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Sind dem Senat nach Fristablauf noch weitere Antworten auf die Fragen 1.-7. der o.g. Kleinen Anfrage zugegangen? Wenn ja, bitte auflisten.
Zu 1.: Nein.
2. Welche Institutionen haben diese Fragen nicht beantwortet?
Zu 2.: Es sind keine Institutionen bekannt, die die Fragen nicht beantwortet haben.
3. Bis wann plant der Senat die vollständige Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage, um damit eine entsprechende Information des Parlamentes und der Öffentlichkeit über Umfang, Ausmaß und Bedingungen von Leiharbeit in den in der Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen zu gewährleisten? Falls der Senat keine vollständige Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage vorsieht: mit welcher Begründung?
Zu 3.: Die Kleine Anfrage 17/ 11348 wurde unter Berücksichtigung des vorgegebenen Zeitrahmens sorgfältig, umfassend und abschließend beantwortet.
4. Welche Schritte plant der Senat, um zukünftig den Einsatz von Leiharbeit in den in der o.g. Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen als Ersatz für reguläre Arbeitstätigkeiten auszuschließen?
5. Welche Schritte plant der Senat, um auszuschließen, dass Leiharbeitskräfte dauerhaft oder länger als drei Monate in ihren Einsatzorten in den in der o.g. Kleinen Anfrage genannten Institutionen verbleiben?
Zu 4. und 5.: Da in den angefragten und in der Antwort zur Kleinen Anfrage 17/11348 dargestellten Institutionen nur in begrenzten und begründeten Fällen Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, wird derzeit kein Erfordernis für ein regulierendes Eingreifen gesehen.
6. Wie bewertet der Senat dieTatsache, dass nicht alle in der o.g. Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen mit Sicherheit sagen können, dass die bei ihnen in Leiharbeit Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt werden?
Zu 6.: Ausweislich der der Antwort zu der Kleinen Anfrage 17/ 11348 beigefügten Tabelle ist nur der BEHALA GmbH unbekannt gewesen, ob die Leiharbeitskräfte entsprechend dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt werden. Die Geschäftsführung wird in einem gesonderten Schreiben nochmals auf die notwendige Einhaltung des Gesetzes hingewiesen. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitungen der Landesbeteiligungen sich an die geltenden Gesetze halten.
7. Was wird der Senat bis wann unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei dem Einsatz von Leiharbeit Anwendung findet?
Zu 7.: Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unterscheidet nicht zwischen Leiharbeit und anderen Formen der Arbeit. Zudem dürfen gemäß § 1 Abs. 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Berliner Vergabestellen im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen Auftrag an ein Unternehmen nur vergeben, wenn sich dieses verpflichtet, ein Stundenmindestentgelt von 8,50 € zu zahlen.
8. Bis wann muss der Vorstand des ITDZ berichten, der aufgefordert wurde, den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro/Std. für die dort in Leiharbeit Beschäftigten umzusetzen?
9. Wann endet der Vertrag zwischen dem ITDZ und der Leiharbeitsfirma, bzw. wann kommt es zu einer Neuvergabe?
Zu 8 und 9.: Der Rahmenvertrag Leiharbeit des IT- Dienstleistungszentrum Berlin wurde zum 01. April 2013 dahingehend angepasst, dass die auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages im ITDZ Beschäftigten ab 01. April 2013 einen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde erhalten. Der Rahmenvertrag läuft noch bis zum 21. Juli 2014.
10.Welche Schritte plant der Senat, um „gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit“ in der Leiharbeit in den in der o.g. Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen herbeizuführen?
Zu 10.: Siehe Antwort zu den Fragen 4. und 5.
11. Wie bewertet der Senat die Erklärung, dass Vivantes Fachkräfte in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt, da es einen Fachkräftemangel gäbe? Sieht der Senat Handlungsbedarf und wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 11.: Die Einschätzung der aktuellen Arbeitsmarktsituation und die Verfügbarkeit von benötigten Fachkräften ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Ebenso unterliegt es ihrer Einschätzung, ob und welche Maßnahmen gegen einen derzeitigen Fachkräftemangel zu ergreifen wären.
12. Trifft es zu, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz für den BER gilt? Oder wie erklärt der Senat die Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage, dass die Leiharbeitskräfte bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt werden?
Zu 12.: Die Antwort zu der genannten Kleinen Anfrage enthält die Auskunft, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Leiharbeitskräfte entsprechend dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt. Die Aussage ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass Leiharbeitskräfte des Unternehmens jedenfalls keinen Mindestlohn unter 8,50 pro Stunde erhalten.
Berlin, den 15. April 2013
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)

