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Gute Arbeit in Berlin? BerlinArbeit konkret: Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

Drucksache 17 / 11 684 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 11 684

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort

Gute Arbeit in Berlin? BerlinArbeit konkret: Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele FAV-Stellen sind bei Unternehmen angesiedelt, wie viele im öffentlich geförderten Bereich (ögB)?

Zu 1.: Nach Aussage der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD) ist eine Auswertung nach öffentlichen und privaten Unternehmen im Zusammenhang mit FAV nicht möglich. Ferner kann auch keine Auswertung nach Art der Tätigkeit (im öffentlichen Interesse liegende oder privatrechtliche Arbeiten, Höhe der Entlohnung etc.) erfolgen.

Grundsätzlich stehen nur die monatlichen statistischen Tabellen zur Verfügung, die aber einem so genannten „Time Lag“ von drei Monaten unterliegen. Andere Daten, die manuell aus den Fachverfahren gezogen werden, sind in der Regel nicht valide und somit nicht verwertbar.

Hinsichtlich der Förderfälle im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung liegen mit Stand 03.04.2013 3.086 durch comovis GbR bewilligt Anträge vor und tatsächlich besetzt sind zum selben Stichtag 1.037 Stellen.

2. Bei welchen der im Beteiligungsbericht der Senatsverwaltung für Finanzen aufgelisteten Unternehmen sind FAV-Stellen angesiedelt (bitte auch die Anzahl pro Unternehmen nennen)?

Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen, auf eine gesonderte Abfrage aller Unternehmen, die im Beteiligungsbericht aufgeführt sind, wurde im Rahmen der Kleinen Anfrage verzichtet.

Zur Bekanntmachung und Etablierung von FAV in den Berliner Beteiligungsunternehmen wurden die in der Anlage 1 dargestellten Beteiligungsunternehmen in einem Schreiben und in persönlichen Gesprächen über die Möglichkeit der Einrichtung geförderter Arbeitsverhältnisse informiert. Darüber hinaus konnten bis zu 10.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg (UVB) auf ähnliche Weise erreicht werden. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen schrieb ebenfalls Unternehmen in Größenordnung an. Grundsätzlich kann eingeschätzt werden, dass insbesondere bei der BSR, der BVG sowie bei verschiedenen Wohnungsbauunternehmen ein hohes Interesse besteht und die ersten Einstellungsverfahren laufen bzw. abgeschlossen sind.

3. Wie viele FAV-Beschäftigte in Unternehmen erhalten einen Stundenlohn von 8,50 Euro, der Voraussetzung für die Teilnahme an dem vom Land Berlin angebotenen Jobcoaching ist?

Zu 3.: Auf die Beantwortung zu Frage 1 wird verwiesen.

4. Wurden allen Unternehmen und den FAV- Beschäftigten dort Jobcoaching und die Möglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen angeboten? Wie wurde und wird das gewährleistet?

Zu 4.: Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen sowie mit den Geschäftsführungen der Jobcenter wurde vereinbart, dass allen potentiellen Unternehmen ein entsprechendes Informationsmaterial zu den Angeboten des Landes ausgehändigt wird. Die Daten der Unternehmen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Zustimmung dieser von den Jobcentern weitergegeben werden. Soweit ein Unternehmen sein Interes- se an Coaching und Qualifizierung gegenüber dem Jobcenter signalisiert, wird ein Kontakt zur gsub als durchführenden Dienstleister für Jobcoaching in Unternehmen hergestellt.

5. Wie viele Unternehmen und wie viele der FAV- Beschäftigten dort nutzen das Jobcoaching?

Zu 5.: Derzeitig sind noch keine verbindliche Vereinbarungen mit Unternehmen abgeschlossen worden. In drei Fällen laufen vertiefende Gespräche zur Umsetzung.

6. Wie viele dieser Beschäftigten können die im Rahmen des Jobcoaching geförderte betriebliche Weiterbildung nutzen?

Zu 6.: Entfällt, auf die Beantwortung zur Frage 5 wird verwiesen.

7. Wie hoch ist die durchschnittliche finanzielle Förderung bei den betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen?

Zu 7.: Entfällt, auf die Beantwortung zu Frage 5 wird verwiesen.

8. Wie viele der Unternehmen tragen 50 Prozent der Weiterbildungskosten?

Zu 8.: Entfällt, auf die Beantwortung zu Frage 5 wird verwiesen.

9. Findet das Angebot der betrieblichen Weiterbildung im Rahmen des Jobcoachings während der Arbeitszeit statt?

Zu 9.: Entfällt, auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

10. Wurden allen FAV-Beschäftigten im ögB Jobcoaching und die Möglichkeit von Qualifizierungen angeboten? Wie wurde und wird das gewährleistet?

Zu 10.: Es wird allen FAV- Beschäftigten sukzessive nach Aufnahme der Beschäftigung die Möglichkeit von Jobcoaching und Qualifizierung angeboten.

11.Wie viele der FAV-Beschäftigten im ögB nutzen das Angebot des Jobcoachings?

Zu 11.: Derzeitig nutzen mit Stichtag 06.03.2013 2.761 Teilnehmende aller Beschäftigungsmaßnahmen das Berliner Jobcoaching. Eine Unterteilung nach Maßnahmeart ist aufgrund der Kürze der Bearbeitung nicht möglich.

12. Wie viele nutzen ein Angebot der Weiterbildung?

Zu 12.: Die Teilnahme am Programm Qualifizierung für Beschäftigung läuft sukzessive an.

Bisher haben ca. 90 Teilnehmende FAV Maßnahmen im Rahmen von Qualifizierung für Beschäftigung genutzt.

13.Wie ist die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Jobcentern und den Coaches gestaltet? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?

Zu 13.: Es bestehen keine rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Coaches und Jobcenter. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer engen Abstimmung der Dienstleister mit den Geschäftsführungen der Jobcenter, den Trägern der Maßnahmen und der Jobcenter sowie der konkreten Coaches mit den jeweils zuständigen Vermittlungsfachkräften.

14. Warum setzt sich der Senat für einen Stundenlohn von 8,50 Euro ausschließlich bei den FAV-Beschäftigten in Unternehmen ein und lehnt gleichzeitig einen Stundenlohn in dieser Höhe für FAV-Beschäftigten im ögB ab?

Zu 14.: Bei der öffentlich geförderten Beschäftigung geht es nicht um die Schaffung dauerhafter Arbeitsverhältnisse, sondern darum, eine spezifische Art der Aktivierung zu ermöglichen. Das vorrangige Ziel besteht in der Integration und in der Hinführung, in und, zum 1. Arbeitsmarkt sowie der Teilhabe der arbeitslosen Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Leistungen der Mindestsicherung (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, aber nur so hoch sein, dass ein hinreichender Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit im 1. Arbeitsmarkt besteht. Deshalb ist im „Lohnabstandsgebot“ (§ 28 Abs. 4 SGB XII) festgelegt, dass die Regelsätze so zu bemessen sind, dass sie zusammen mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Durch- schnitt unter dem Nettoarbeitsentgelt unterer Arbeitnehmergruppen liegen. Eine Gleichstellung des 1. Arbeitsmarktes mit dem Sozialen Arbeitsmarkt der öffentlich geförderten Beschäftigung erscheint daher nicht zielführend.

Zusätzlich orientieren sich die programmatischen Eckpunkte von FAV in Berlin an der Beschlussfassung des Senats sowie dem Vergabegesetz Berlin.

Berlin, den 25. April 2013
In Vertretung

Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2013)

Anlage 1

**Lieber Interessierter, liebe Interessierte, leider haben wir keine Möglichkeit, die tabellarischen Antworten/Anlagen des Senates hier zufriedenstellend darzustellen, daher bitten wir Sie, diese Kleine Anfrage am Seitenende als pdf-Datei herunterzuladen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den Administrator: admin@die-linke-berlin.de**

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