Gefährliche Schadstoffe in Unterkunft für Flüchtlinge?
Drucksache 17 / 20 215 - Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 17 der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 20 215
Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 17 der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
aus der 21. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 22. November 2012 und Antwort
Gefährliche Schadstoffe in Unterkunft für Flüchtlinge?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
1. Kann der Senat bestätigen, dass in der von der BIM GmbH verwalteten Immobilie Turmstr. 22, aus der die Staatsanwaltschaft vor einigen Jahren wegen Gesundheitsgefährdung durch Künstliche Mineralfasern (KMF) ausziehen musste, noch immer in Teilen des Gebäudes Künstliche Mineralfasern (KMF) verbaut sind, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können?
Zu 1.: Das ehemals vom Bezirksamt Mitte von Berlin als „Haus der Gesundheit“ genutzte Objekt Turmstr. 22 befindet sich seit 01.01.2009 im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB). Bis Ende 2010/Anfang 2011 wurde es als Ausweichfläche von Bereichen der Berliner Staatsanwaltschaft genutzt. Dies war erforderlich, um für den Zeitraum der Grundinstandsetzung des Gebäudes des Kriminalgerichts am Standort Turmstr. 91 die erforderliche Baufreiheit zu gewährleisten. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Haus Turmstr. 91 sind die betroffenen Bereiche der Staatsanwaltschaft wieder dorthin zurückgezogen. Mithin waren die Künstlichen Mineralfasern (KMF) nicht der Grund für den Auszug aus dem Gebäude Turmstr. 22.
Das Objekt Turmstr. 22 ist Teil des Unterbringungs- und Sanierungsprojektes „Konzentrierte Unterbringung der Strafverfolgungsbehörden“, das am 07.12.2011 vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Im Rahmen der geplanten Sanierung werden ab Anfang Februar 2013 auch die im Gebäude Turmstr. 22 verbauten künstlichen Mineralfasern fachgerecht durch eine qualifizierte Firma entsprechend dem Stand der Technik zurückgebaut. Eine Gesundheitsgefährdung ist damit ausgeschlossen und kann allenfalls eintreten, wenn wider Erwarten beim Rückbau Fehler vorkommen sollten. Die Arbeit der BIM GmbH ist auch darauf gerichtet, dieses theoretische Risiko auszuschließen.
2. Hat der Senat oder die BIM GmbH vor der Entscheidung, in den von Schadstoffen betroffenen Gebäudeteilen eine Unterkunft für Flüchtlinge einzurichten, ein Gutachten erstellen lassen und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten?
Zu 2.: Im Zusammenhang mit den am Gebäude Turmstr. 22 geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen hat die BIM GmbH ein Schadstoffgutachten anfertigen lassen. Danach sind in dem unsanierten Haus (Bauzeit 70er Jahre) die üblicherweise in einem Gebäude dieser Baujahre vorhandenen Schadstoffe gefunden worden, deren Rückbau Teil der Bauplanung des Projektes ist. Im Zusammenhang mit der vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gewünschten Nutzung des Hauses Turmstr. 22 als Notunterkunft für Flüchtlinge hat die BIM GmbH dem LAGeSo dieses Gutachten zur Verfügung gestellt.
Unabhängig davon hat das LAGeSo am 04.10.2012 eine Firma mit der Durchführung und Bewertung von Raumluftproben beauftragt. Festgestellt werden sollte, ob eine Belastung der Raumluft mit Asbest und Künstlichen Mineralfasern (KMF) vorhanden ist und ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Nutzer besteht. Die Probeabnahme wurde am 05.10.2012 durchgeführt. Insgesamt wurden zwei Raumluftproben (EG Informationsbereich und 1.OG vor Raum 113/114) entnommen. Nach dem Gutachten vom 08./12.10.2012 wurden in keiner der vier Proben Fasern nachgewiesen. Die Raumluft weist keine Asbeststaubbelastungen oder KMF-Belastungen auf.
Die Nutzung der Liegenschaft Turmstr. 22 für die Asylbewerberinnen/Asylbewerber ist bis zum 31.01.2013 vorgesehen, da danach mit den Bauarbeiten begonnen wird.
Berlin, den 29. November 2012
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2012)
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