Barrierefreiheit der Pflegestützpunkte
Drucksache 17 / 11 212 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 11 212
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE))
vom 14. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2012) und Antwort
Barrierefreiheit der Pflegestützpunkte
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie barrierefrei sind die Berliner Pflegestützpunkte
a) für mobilitätsbehinderte Personen (barrierefreie Zugänglichkeit)
b) für gehörlose Personen (Kommunikation mit Gebärdensprache)
c) für schwerhörige Personen (Induktionsschleife oder andere technische Unterstützung)
d) für lernbehinderte Personen (Angebote in leichter Sprache)
e) für blinde Personen (Informationsmaterialien in Brailleschrift)?
Bitte Aufschlüsselung je Pflegestützpunkt mit Angabe der Trägerschaft
4. Sieht der Senat Handlungsbedarfe bzgl. der Barrierefreiheit der Pflegestützpunkte? Wenn ja, welche und wie will er diese umsetzen?
Zu 1. und 4.: Die Pflegestützpunkte hatten die Möglichkeit, über Mittel der Anschubförderung bauliche Barrieren abzubauen. Im Ergebnis einer Begehung in 2011 wurde die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit festgestellt.
Bei vorangemeldeter Beratung gehörloser Menschen ist der Einsatz von Gebärdensprache vorgesehen.
Über bei den Pflegestützpunkten vorgehaltene technische Unterstützungsmöglichkeiten bei schwerhörigen Menschen sowie Informationsmaterialien in Brailleschrift liegen hier keine Erkenntnisse vor. Die Internetseite www.pflegestuetzpunkteberlin.de wird aktuell bezüglich ihrer Barrierefreiheit geprüft. Es ist vorgesehen, dass alle hier eingestellten Unterlagen auch blinden Menschen zugänglich sind.
Das Faltblatt und die themenbezogenen Informationsblätter der Berliner Pflegestützpunkte können voraussichtlich in 2013 in Leichte Sprache übersetzt werden.
Um die Belange von Menschen mit Behinderung in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen, hat zudem ein Mitglied des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung Gastrecht in der Arbeitsgruppe Qualität der Pflegestützpunkte.
2. Welche Pflegestützpunkte wurden bzw. werden 2012 neu eingerichtet und ist die Sicherung der Barrierefreiheit bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt worden?
3. An welchen Standorten erwartet der Senat die Schaffung weiterer Pflegestützpunkte in 2013 und wie nimmt er auf die Sicherung der Barrierefreiheit Einfluss?
Zu 2. und 3.: Zwei Pflegestützpunkte der AOK Nord- ost sind bzw. werden in 2012 innerhalb des Bezirkes umziehen (Steglitz-Zehlendorf in den Teltower Damm sowie Friedrichshain-Kreuzberg an den Straußberger Platz). Der Verband der Ersatzkassen plant den Umzug seines Pflegestützpunktes aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den Bezirk Treptow-Köpenick sowie die Errichtung von zwei neuen Pflegestützpunkten.
Vertreterinnen des Landes Berlin haben verschiedentlich Fragen der Barrierefreiheit im Steuerungsgremium thematisiert. Sofern das Land um die Prüfung der Geeignetheit eines konkreten Standortes gebeten wird, gehört Barrierefreiheit zu den Prüfkriterien. Abstimmungen und Einrichtung dieser Pflegestützpunkte werden voraussichtlich erst in 2013 abgeschlossen sein. Weitere neue Pflegestützpunkte sind aktuell nicht geplant. Die Ergebnisse der 2013 laufenden Evaluation sollen eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunktstruktur in Berlin bilden.
Berlin, den 07. Dezember 2012
In Vertretung
Michael Büge
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2012)
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