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Ausbildungs- und Qualitätsoffensive in der Altenpflege in Berlin

Drucksache 17 / 12 247 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 12 247

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 14. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013) und Antwort

Ausbildungs- und Qualitätsoffensive in der Altenpflege in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Bei welcher Senatsverwaltung liegt federführend die Steuerung für die Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege?

Zu 1.: Die Federführung für die Steuerung der Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit werden jedoch auch die Ressorts Arbeit, Integration und Frauen sowie Gesundheit und Soziales aktiv werden, um die Offensive erfolgreich in Berlin umzusetzen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird die erforderliche enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen steuern.

Auch in dem von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen initiierten Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege werden Maßnahmen auf der Grundlage der Berliner Qualitäts- und Quali- fizierungsoffensive für Fachkräftesicherung in der Altenpflege „Für ein gutes Leben in Berlin“ erarbeitet und umgesetzt, die mit den Zielen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive auf Bundesebene weitgehend kongruent sind.

2. Welche rechtlichen Gründe lassen im Land Berlin die Einführung der Umlagefinanzierung bei der Ausbildung in der Altenpflege als nicht durchsetzbar erscheinen?

Zu 2.: § 25 des Altenpflegegesetzes ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung von den Einrichtungen, die als Träger der praktischen Ausbildung in Betracht kommen, Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Voraussetzung ist nach § 25 Absatz 1, Satz 2 Altenpflegegesetz allerdings, dass mit dem Ausgleichsverfahren ein Mangel an Ausbildungsplätzen verhindert oder beseitigt wird.

Die Umlagefinanzierung ist nach den Erfahrungen in anderen Bundesländern sehr streitbefangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3 C 28.08) müssen die Voraussetzungen dabei für das konkrete Bundesland auf der Grundlage einer spezifischen Analyse begründet werden. Allgemeine Prognosen zur Ausbildungsplatzentwicklung und Gerechtigkeitserwägungen für die Begründung eines Aus- gleichsverfahrens alleine sind nicht ausreichend. Die Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung des Verordnungsgebers ist anhand der ihm zugrunde gelegten tatsächlichen Annahmen zu prüfen. Lassen sich diese nicht oder nur unvollkommen ermitteln oder sind sie fehlerhaft, lässt sich der Mangel nicht durch nachgeschobene Erwägungen korrigieren.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat auf der Grundlage des § 25 Altenpflegegesetzes die Voraussetzungen für eine Umlagefinanzierung in Berlin geprüft. Danach ist kein Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege festzustellen. Vielmehr nimmt die Zahl der Plätze eine positive Entwicklung, insbesondere seit den gemeinsamen Arbeitsmarktgesprächen Pflege mit der Regionaldirektion Berlin und dem Abbau bürokratischer Hindernisse durch Anrechnung der Auszubildenden auf den Stellenschlüssel. Insofern sieht die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales rechtlich keinen Handlungsspielraum für die Einführung eines Ausgleichsverfahrens.

3. Ist die mit Verweis auf fehlende Haushaltsmittel ablehnende Antwort der Senatsbildungsverwaltung auf die Forderung des Landespflegeausschusses, Altenpflegeauszubildende in Berlin von der Schulgeldzahlung zu befreien, das letzte Wort auf eine wichtige Forderung der Offensive in der Altenpflege zur Nachwuchssicherung, die von Seiten des Landes ausdrücklich unterstützt wird?

Zu 3.: Die Bezuschussung der Berufsfachschule für Altenpflege ist dem Grund und der Höhe nach im § 101 Schulgesetz abschließend geregelt.

4. Ist der Senat der Auffassung, seine eingegangene Verpflichtung einzuhalten, die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege jährlich bis 2015 um 10 Prozent zu steigern , wenn vom Land weder die geforderte Schulgeldfreiheit noch die Umlagefinanzierung bei der Altenpflegevergütung als deren entscheidende Voraussetzungen umgesetzt werden?

5. Welche Alternativen erwägt das Land, um die immer noch unterdurchschnittliche Ausbildungsquote im Bundesvergleich anzuheben, wenn die Maßnahmen der Schulgeldfreiheit und Umlagefinanzierung in der Altenpflege nicht zur Anwendung kommen sollen?

Zu 4. und 5.: In den letzten Jahren gab es eine positive Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Altenpflegeausbildung. Die Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Stärkung der Verkürzungsmöglichkeit sind Maßnahmen, die zu einer positiven Entwicklung in diesem Bereich beitragen können.

Zudem gibt es am öffentlichen Oberstufenzentrum Gesundheit I noch freie Plätze. Hier fällt kein Schulgeld an.

Um die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, kommt es nicht nur auf die Schulgeldfreiheit und die Umlagefinanzierung, sondern auch auf mehrere andere nachfolgend beispielhaft genannten Aspekte an, die im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigt werden müssen.

Nach Berechnungen der PricewaterhouseCoopers AG in der Studie „112 – und niemand hilft“ könnten zur Aufrechterhaltung der heute gewohnten Versorgungsqualität in Berlin im Jahr 2020 bis zu 29 % aller notwendigen Pflegekräfte in der Altenpflege fehlen. Im Jahr 2030 könnten es schon bis zu 45,5 Prozent sein.

Die Studie zeigt aber auch auf, dass diese Lücke durch ein Bündel an Maßnahmen erheblich geringer mit 0,1 bis 4,2 Prozent für das Jahr 2020 beziehungsweise 11,4 bis 15,7 Prozent für das Jahr 2030 ausfallen kann. Maßnahmen zur Unterstützung und Motivation der Menschen, die die pflegerischen Leistungen erbringen, sollten dabei laut Studie in den Vordergrund gerückt werden. Ganz oben auf der Liste dieser Maßnahmen steht hier die Verbesserung der Wertschätzung von Pflegeleistungen. Des Weiteren muss auch unter Einbeziehung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf das gesamte Spektrum der Perspektiven in diesem Berufsfeld berücksichtigt werden.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt der Themenreport „Pflege 2030“ der Bertelsmann Stiftung. Auch hier wird als zentrale Maßnahme die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes genannt.

Um einen zukünftig erheblichen Mangel an qualifizierten Pflegefachkräften zu vermeiden, kommen demnach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die entsprechend der Zuständigkeit von den Berliner Senatsverwaltungen, auch im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive, umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang bereitet die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für 2014 eine Kampagne vor, mit dem Ziel einerseits den Altenpflegeberuf in der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu stärken, andererseits die Ausbildungszahlen zur Altenpflegefachkraft in Berlin zu steigern. Die Kampagne wird vor allem die herausgehobene relevante Schlüsselfunktion des Themas Pflege innerhalb der Gesellschaft in Berlin verdeutlichen und den krisensicheren Pflegeberuf mit seinen vielfältigen Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten als attraktive Berufsperspektive in den Fokus rücken. Gezielt angesprochen werden sollen, gemäß den Hand- lungsfeldern II und III der Bundesoffensive, Arbeitslose sowie Altenpflegehilfskräfte, die sich in der Altenpflege weiterqualifizieren möchten.

6. Wie viele Personen nutzen in Berlin die wieder eingeführte, aber bis 2015 befristete, 3-jährige Umschulungsförderung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger durch die Bundesagentur für Arbeit?

Zu 6.: Das SGB III eröffnet erst seit 04/2013 die Möglichkeit, das dritte Ausbildungsjahr im Altenpflegebereich zu fördern. Die Statistik stellt erst nach einer Wartezeit von drei Monaten valide Daten zur Verfügung.

Berlin, den 25. Juli 2013
In Vertretung

Sigrid Klebba

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2013)

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