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Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – einmal drin, immer drin?

Drucksache 17 / 12 128 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 12 128

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 27. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013) und Antwort

Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – einmal drin, immer drin?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgt anhand der dem Senat vorliegenden Daten und kann nicht in der gewünschten Tiefe, insbesondere in Form von Angaben bezogen auf die einzelnen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), erfolgen. Die Daten für 2012 sind noch nicht auf Plausibilität geprüft. Insofern kann lediglich Zahlenmaterial für die Jahre 2008 bis 2011 mitgeteilt werden.

1. Wie viele anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit wie vielen Plätzen im Arbeitsbereich der Werkstätten gibt es in Berlin und welche Entwicklung ist seit 2008 zu verzeichnen (bitte Auflistung je WfbM einschließlich Stand der Auslastung)?

Zu 1.: Mit Stand 31.12.2011 gab es 17 anerkannte WfbM im Land Berlin mit insgesamt 6.831 beschäftigten behinderten Menschen.

Von 2008 bis 2012 gab es 17 anerkannte WfbM im Land Berlin, in 2013 wurde eine 18. WfbM gem. § 142 SGB IX anerkannt. Die Entwicklung der im Arbeitsbereich (AB) beschäftigten behinderten Menschen seit 2008 (jeweils Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres) war wie folgt:

20082009 2010 2011
AB- Belegung
31.12.
 5.996 6.3656.592  6.831

2. Wie viele Zugänge gab es jährlich seit 2008 in den Arbeitsbereichen der WfbM

a) nach i.R. 3-monatigem Eingangsverfahren
b) nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches (bitte Auflistung nach WfbM)?

Zu 2.: Für die berlinweite Planung des Bedarfs an Werkstattplätzen werden lediglich Nettozugänge pro Jahr erhoben. Eine differenzierte Aussage von Zugängen im Anschluss an das Eingangsverfahren sowie den Berufsbildungsbereich kann somit nicht erfolgen.

Die Nettozuwächse ab 2008 stellen sich wie folgt dar:

20082009 2010 2011
Zuwachs (netto)200319139136

3. Wie viele psychisch kranke Menschen arbeiten in WfbM und welche Entwicklungen sind hier seit 2008 erkennbar?

Zu 3.: Der Anteil der psychisch kranken Menschen in den Berliner WfbM liegt bei rd. 21 %. Dabei ist ein geringer kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen.

Nachstehend die Entwicklung seit 2008:

20082009 2010 2011

Anteil psychisch beh. Menschen in %:

20,4820,7421,09

21,39

4. Wie hoch sind die Arbeitsentgelte in den einzelnen WfbM und welche Veränderungen gab es seit 2008?

Zu 4.: Für das Jahr 2010 kann ein durchschnittliches Monatsentgelt von 131,64 € (Grund- + Steigerungsbetrag) sowie für 2011 von 131,07 € über alle WfbM-Träger mitgeteilt werden, für die Vorjahre liegen keine Daten vor. Darüber hinaus erhalten WfbM-Beschäftigte ein Arbeitsförderungsgeld (AFöG) von i. d. R. monatlich 26,00 € gem. § 43 SGB IX.

Die Arbeitsentgeltspanne bewegte sich in 2010 über alle WfbM von 73,00 – 677,98 € sowie in 2011 von 75,00 – 717,58 € (ohne AFöG).

5. Wie ist die altersmäßige Zusammensetzung der im Arbeitsbereich Beschäftigten?

Zu 5.: Die altersmäßige Zusammensetzung der Beschäftigten wird für die Gesamtbelegung, d. h. für alle Beschäftigten im Eingangsverfahren, im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, erhoben. Eine lediglich auf den Arbeitsbereich bezogene Darstellung der altersmäßigen Zusammensetzung ist nicht möglich.

Seit 2008 stellt sich die altersmäßige Zusammensetzung aller in den Berliner WfbM Beschäftigten wie folgt dar:

Alter2008200920102011
bis 19 Jahre240276225219
von 20 bis 29 Jahre2346243324012441
von 30 bis 39 Jahre1834191919852001
von 40 bis 49 Jahre1940197620011983
von 50 bis 59 Jahre89795810631147
von 60 bis 65 Jahre95109134154
älter als 65 Jahre0012

6. Wie viele Beschäftigte im Arbeitsbereich haben seit 2008 die WfbM verlassen und wie viele davon

  1. a)  weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden;

  2. b)  weil sie aus Altersgründen (Rentenanspruch) ausschieden;

  3. c)  weil sie aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit beenden mussten;

  4. d)  weil andere Gründe vorhanden waren?

Zu 6.: Die Anzahl der Abgänge von Beschäftigten der WfbM wird für die Gesamtbelegung, d. h. aller Beschäftigten im Eingangsverfahren, im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, erhoben. Eine lediglich auf den Arbeitsbereich bezogene Darstellung der Abgänge ist daher nicht möglich.

Die Abgänge seit 2008 stellen sich wie folgt dar:

2008200920102011

Abgänge (Anzahl der Personen) insgesamt

782766830817

a) Abgängeauf den allgemeinen Arbeitsmarkt

43334346

b) Abgänge aus Altersgründen (Altersrente)

21323038

c) Abgänge wegen Krankheit/Tod

307294316318
d) Abgänge aus sonstigen Gründen411407441415

Bei den Abgängen aus sonstigen Gründen sind auch die Abgänge auf eigenen Wunsch, die Abgänge in einen Förderbereich und die Abgänge in ein anderes Bundesland erfasst.

7. Wie viele ausgelagerte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§136 SGB IX) werden seit wann in Berlin angeboten und wie und wo werden diese genutzt?

Zu 7.:Erst mit der Ergänzung von Abs. 1 in § 136 SGB IX wurde Ende 2008 die gesetzliche Grundlage für das Einrichten von ausgelagerten Plätzen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. Seit dem ist grundsätzlich eine Zunahme dieses besonderen Angebotes an Werkstattplätzen zu verzeichnen. Die gemeldeten Zahlen sind noch nicht trennscharf genug erhoben, so dass leider noch keine hinreichend validen Angaben möglich sind.

8. Welche Europa-, Bundes- und/oder Landesprogramme und Maßnahmen gab bzw. gibt es seit 2008 zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und wie wirkten sich diese auf die Situation von Beschäftigten in WfbM aus?

Zu 8.: Folgende Programme und Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind hier bekannt:

a) Europaprogramme: Von 2008 bis 2011 gab es eine jahresweise aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Mittel) geförderte Maßnahme der Bus gGmbH zur Förderung der Übergänge von Beschäftigten in einer WfbM auf den 1. Arbeitsmarkt. In 2012 wurden insgesamt 4 Projekte mit der vorgenannten Zielrichtung aus ESF-Mitteln gefördert (3 x Bus gGmbH und 1 x Spektum gGmbH). Die Vermittlungen waren alle während der jeweiligen Förderungszeit erfolgreich und wirkten sich somit positiv auf die ehemaligen Beschäftigten einer WfbM aus.

b) Bundesprogramme: Seitens der Bundesagentur für Arbeit wird seit 2010 im Rahmen des Fachkonzeptes für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in WfbM (HEGA 06/10-02) der Abschluss von Zielvereinbarungen zur Durchführung von Praktika für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit den Trägern der WfbM gefordert. Auswertungen hierzu liegen nicht vor.

c) Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion: Seit Anfang 2012 setzt der Senat in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion um. Der Senat erhofft sich, dass insbesondere im Rahmen der Aktivitäten im 1. Handlungsfeld der Initiative Inklusion – Berufsorientierung - mehr schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger alternativ zu einer Beschäftigung in einer WfbM eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten werden. Hierzu werden dem Senat erste Zwischenergebnisse voraussichtlich im Herbst 2013 vorliegen.

d) Landesprogramme: Im Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 31.05.2013 wurde das landeseigene Arbeitsmarktprogramm „Schwerbehinderten-Joboffensive Berlin 2010“ (SchwoB 2010) durchgeführt. Ursprüngliches Ziel des Programms war die Schaffung von 100 neuen Arbeitsplätzen für besonders betroffene schwer-behinderte Menschen sowie von 50 neuen Ausbildungsplätzen für schwebehinderte Jugendliche. Aufgrund der hohen Nachfrage, wurde das ursprünglich nur bis Ende 2010 geplante Projekt verlängert. Bestandteil des Programms war auch die Beauftragung eines speziellen Integrationsfachdienstes, der schwerbehinderte Menschen beim Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt berät und begleitet. Mit Schwob 2010 konnten bis Ende 2012 insgesamt 250 neue Arbeitsplätze, von denen 68 (= 27 %) mit WfbM-Abgängerinnen und WfbM- Abgängern besetzt werden konnten, sowie 62 Ausbildungsplätze (hier keine WfbM-Abgänger) geschaffen werden.

Insofern hatte SchwoB 2010 einen positiven Einfluss auf die Situation von Beschäftigten in WfbM hinsichtlich einer Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

e) Weitergehende Maßnahmen: keine bekannt.

9. Wie viele Beschäftigte werden zurzeit nach § 5 (Absatz 5) der Werkstattverordnung als „für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht“ kommend, eingestuft und befinden sich in entsprechende, „übergangsfördernden Maßnahmen“ (bitte Auflistung nach WfbM)?

Zu 9.: Daten zu „für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht“ kommend, liegen nicht vor.

Berlin, den 15. Juli 2013

Mario Czaja

Senator für
Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)

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