Interimsvergaben beim Betrieb von Flüchtlingsunterkünften

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Drucksache 17 / 19 088 - Welche Flüchtlingsunterkünfte werden derzeit „interimsweise“ betrieben, weil Nachprüfungsverfahren im Hauptvergabeverfahren zur Betreiberleistung laufen oder es noch gar keine neue Ausschreibung der Betreiberleistung bei Bestandsunterkünften gegeben hat?

Drucksache 17 / 19 088

Schriftliche Anfrage

der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE)
vom 15. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2016) und Antwort

Interimsvergaben beim Betrieb von Flüchtlingsunterkünften

Welche Flüchtlingsunterkünfte werden derzeit „interimsweise“ betrieben, weil Nachprüfungsverfahren im Hauptvergabeverfahren zur Betreiberleistung laufen (bei den sog. Tempohomes) oder es noch gar keine neue Ausschreibung der Betreiberleistung bei Bestandsunterkünften gegeben hat (z.B. bei ehemaligen PeWoBe- Unterkünften, ausgelaufenen Betreiberverträgen) etc.? (Bitte nach Unterkunft und Betreiber aufschlüsseln.)

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