Keine behindertengerechten Arbeitsplätze für Schwerbehinderte im Zentralen Personalmanagement (ZEP)?

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) - Drucksache 17 / 10 029

Drucksache 17 / 10 029

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

vom 01. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2011) und Antwort
Keine behindertengerechten Arbeitsplätze für Schwerbehinderte im Zentralen Personalmanagement (ZEP)?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass den schwerbehinderten Beschäftigten im ZEP bei ihren Übergangseinsätzen eine behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes verwehrt wird? Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Zu 1.: Nein. Bei einem anerkannten und bestehenden Bedarf an Hilfsmitteln für Dienstkräfte des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) wird und wurde stets eine Beschaffung durch das ZeP sichergestellt.

2. Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte aus dem ZEP sind davon betroffen (aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen und Altersgruppen)?

Zu 2.: Entfällt.

3. Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte aus dem ZEP befinden sich derzeit in Übergangseinsätzen (aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen und Grad der Schwer- behinderung)?

4. Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte befinden sich derzeit im ZEP (aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen und Grad der Schwerbehinderung)?

Zu 3 - 4.: Am Stichtag 09. Dezember 2011 befanden sich insgesamt 556 Dienstkräfte mit Behinderung im ZeP. Gemäß § 2 SGB IX gelten diejenigen von ihnen als schwerbehindert, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Ihnen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30. Insgesamt 337 der behinderten Dienstkräfte befanden sich zum Stichtag in Übergangseinsätzen. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und dem Grad der Behinderung ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Die Beschäftigten mit Behinderung, die nicht in Übergangseinsätzen tätig sind, sind entweder beurlaubt bzw. erhalten eine Zeitrente, sind langfristig arbeitsunfähig, befinden sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen bzw. nehmen Aufgaben der Beschäftigtenvertretung wahr.

Tabelle 1: Anzahl der zum ZeP gehörigen Personalüberhangkräfte mit 09. Dezember 2011

 

Grad der BehinderungAnzahl der Dienstkräfte

weiblich
männlich
Gesamt
20
1

1
30
31
14
45
40
26
6
32
50
102
43
145
60
34
11
45
70
16
9
25
80
16
5
21
90
2
1
3
100
11
9
20
Gesamt
239
98
337

5. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen sich der Gesundheitszustand von schwerbehinderten Beschäftigten des ZEP verschlechtert hat, weil ihnen eine behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes verwehrt wurde? Wenn ja, wie viele (aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen)?

Zu 5.: Nein.

6. Wie bewertet der Senat, wenn schwerbehinderten Beschäftigten eine behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes verwehrt wird oder werden sollte, obwohl sie nach dem SGB IX Anspruch darauf haben?

Zu 6.: Diese Annahme ist für die Beschäftigten des ZeP unzutreffend, eine Antwort somit entbehrlich. Das ZeP wurde seit seinem Bestehen dem Anspruch gerecht, seinen ihm gemäß § 81 SGB IX obliegenden Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen und die Ansprüche schwer- behinderter Menschen auf behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten sowie Gestaltung der Arbeitsplätze zu erfüllen.

7. Welche Schritte wird der Senat einleiten, damit die schwerbehinderten Beschäftigten des ZEP bei ihren Übergangseinsätzen einen behindertengerechten Arbeitsplatz erhalten?

Zu7.: Da den Bedürfnissen der schwerbehinderten Dienstkräfte im ZeP stets Rechnung getragen wurde, sind keine Schritte bzw. Maßnahmen einzuleiten.

Berlin, den 16. Dezember 2011
In Vertretung

Dr. Christian Sundermann

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jan. 2012)

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