Folgen des Wegfalls von Mitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ab 2013 für Berliner Stadtteilzentren
Drucksache 17 / 11 034 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 11 034
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2012) und Antwort
Folgen des Wegfalls von Mitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ab 2013 für Berliner Stadtteilzentren
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche Stadtteilzentren (STZ) haben jeweils wie viele Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007-2013 beantragt und wie viele Mittel wurden bisher zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren erstattet?
Zu 1.: Die Umsetzung des „Teilprogramms Stadtteilzentren“ des EFRE-Programms „Zukunfts-initiative Stadtteil (ZIS)“ in der Förderperiode 2007 - 2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte ab 2008 vorrangig mit Projekten aus der Stadtteilzentrenförderung, über die die Kofinanzierung erfolgte. Ab 2009 gelang die Generierung zusätzlicher neuer Projekte, deren Kofinanzierung u. a. über Jobcenter und Bezirksämter sichergestellt wurde. Zeitliche Befristungen in der Laufzeit der Projekte beruhten auf vorherigen konzeptionellen Festlegungen. Die Antragssummen und tatsächlichen Bewilligungssummen unterschieden/unterscheiden sich kaum, da die Voraussetzung der Sicherung der 50 % Kofinanzierung im Vorfeld den Rahmen der möglichen Bewilligung vorgab/vorgibt. Die Liste der Bewilligungen seit 2008 liegt mit der Anlage 1 vor. Ablehnungen von Anträgen erfolgten bis einschließlich 2012 nicht.
Die Mittel werden über Zuwendungen an die Träger ausgereicht. Entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) werden den Trägern bedarfsgerechte Vorschüsse für jeweils zwei Monate zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Mittelflusses gezahlt. Die Abrechnung der tatsächlich getätigten Ausgaben erfolgt durch Zwischen- und Schlussverwendungsnachweise. Die getätigten Ausgaben fließen in die regelmäßigen EFRE-Zahlungsanträge des Landes Berlin an die Europäische Kommission ein. Die Erstattung erfolgt dann in die Einnahme des Haushalts der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Zurzeit steht eine Rückerstattung noch aus.
2. Welche Projekte wurden und werden mit den EFRE-Mitteln konkret in den jeweiligen STZ gefördert?
Zu 2.: Siehe Anlage 1.
3. Welche Konsequenzen hat der im Haushalt für 2013 geplante Wegfall von EFRE-Mitteln an STZ für die vorher genannten Projekte?
4. Welche Projekte können ab 2013 nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt weitergeführt werden und wie bewertet der Senat diese Entwicklung?
Zu 3. und 4.: In der aktuellen Förderperiode stehen 7 Mio. Euro im Rahmen des Programms „Zukunftsinitiative Stadtteil“ für das Teilprogramm Stadtteilzentren zur Verfügung. Diese Mittel sind schneller - als ursprünglich geplant - gebunden worden. Durch die verstärkte Umsetzung der EFRE-Mittel bis 2012 steht nur noch ein geringes EFRE-Restkontingent in 2013 zur V erfügung, das zur Fortführung von nur noch ca. drei Projekten genutzt werden kann. Der Großteil der Projekte endet somit Ende 2012. Es handelt sich hierbei um keinen „Wegfall“ der Maßnahmen, da eine EU-Förderung immer zusätzlich und zeitlich befristet ist und somit als Impulsgeber fungiert. Im bisherigen Förderzeitraum konnten erfolgversprechende Weiterentwicklungen u. a. bei der verstärkten Gewinnung von Freiwilligen mit Migrationshintergrund, der Öffnung der Einrichtungen für zumeist bildungsferne Familien, der Initiierung und Begleitung von Bildungsnetzwerken in sozial belasteten Quartieren und der Schaffung von Bildungs- und Jobpatenschaften erreicht werden. Aus Sicht der für Soziales zuständigen Verwaltung muss aber trotz aller Erfolge festgestellt werden, dass eine Weiterfinanzierung aus EU-Mitteln für einen befristeten Zeitraum sinnvoll wäre, um einen höheren Verstetigungsgrad zu erreichen.
Sofern keine weiteren EFRE-Mittel durch Umschichtungen von anderen Verwaltungen bereitgestellt werden können, stünden die bisher für die Kofinanzierung eingesetzten Landesmittel ab 2013 wieder für rein landes- finanzierte Maßnahmen zur Verfügung, somit könnte ein Teil der geschaffenen Strukturen/Angebote fortgeführt werden.
5. Hat der Senat geprüft, ob Minderausgaben anderer Projekte im Aktionsbereich Integrierte Stadtentwicklung genutzt werden können, um EFRE-Mittel 2013 zur Rettung gefährdeter Projekte an STZ einzusetzen bzw. ist er bereit, dieses zu tun?
Zu 5.:Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde auf Anfrage frühzeitig signalisiert, dass keine Restmittel zur Verfügung stehen würden. Daher wurde die EFRE-Verwaltungsbehörde um Prüfung gebeten, ob dies ggf. in anderen Förderprogrammen der Fall sei. Eine entsprechende Abfrage der EFRE-Verwaltungsbehörde hat ergeben, dass die Mehrbedarfe aller Förderprogramme die Zahl der Minderbedarfe im gesamten Land Berlin deutlich übersteigen. Somit muss zur Verteilung dieser geringen freien Mittel im Rahmen eines Änderungsverfahrens eine politische Entscheidung getroffen werden. Die EFRE-Verwaltungsbehörde bereitet derzeit eine Senatsvorlage dazu vor.
6. Wann hat sich das Kooperationsgremium zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren mit der Problematik des Wegfalls von EFRE- Mitteln ab 2013 befasst und zu welchem Ergebnis ist es gekommen?
Zu 6.: Die Zukunft der EFRE-Förderung ab 2013 war wiederholt ein Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Kooperationsgremiums zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentrum (IFP STZ) seit März 2011. Somit wurde das Kooperationsgremium regelmäßig über das Vorgehen der für Soziales zuständigen Verwaltung zur Mittelverstärkung unterrichtet. Die Mitglieder des Kooperationsgremiums unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich.
7. Sieht der Senat hier Handlungsbedarf, wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht?
Zu 7.: Für die aktuelle Förderperiode werden, über evtl. Umschichtungen von EFRE-Mitteln hinaus, über die noch politisch zu entscheiden ist, keine weiteren Handlungsmöglichkeiten gesehen. In Vorbereitung der neuen Förderperiode (2014 - 2020) setzt sich die für Soziales zuständige Verwaltung dafür ein, die EFRE-Finanzierung der Stadtteilzentren und ihrer Kooperationspartner weiterzuführen. Auch hierüber ist im Zuge der Erarbeitung des Operationellen Programms unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU für die Förderperiode 2014 - 2020 zu entscheiden.
Berlin, den 26. Oktober 2012
In Vertretung
Michael B ü g e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2012)
Anlage 1**
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