Controlling der Kosten für Unterkunft und Heizung

Kleine Anfrage 16 / 14 170

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Elke Breitenbach (Die Linke)

  1. Wie viele Bezirke hatten bis zum Stichtag 1.1.2010 die Zielvereinbarung über ein Finanzcontrolling zu den Kosten der Unterkunft und Heizung abgeschlossen?
  2. Aus welchen Gründen haben ggf. Bezirke die Zielvereinbarung nicht unterzeichnet?
  3. Inwieweit sind bei der Unterzeichnung der Zielvereinbarung die Personalräte beteiligt worden und welche Gründe führten ggf. zu einer Nicht-Beteiligung?
  4. Ist sichergestellt, dass alle Bezirke in gleicher Weise die An- bzw. Unangemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung feststellen (bitte darstellen, in welcher Form dies geschieht und die einzelnen diesbezüglichen Schritte aufzeigen)?
  5. Ab welchem Niveau gelten die Kosten für die Hei-zung als unangemessen und auf welcher Berechnungsgrundlage wird dies festgestellt?
  6. Wie erfolgt die Feststellung und Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens (bitte die einzelnen diesbezüglichen Schritte aufzeigen)? Erfolgt die Feststellung und Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens in allen Bezirken in gleicher Weise?
  7. Lässt sich anhand der vorliegenden Auswertungsergebnisse bereits feststellen, ob die AV Wohnen in Berlin flächendeckend rechtmäßig umgesetzt wird? In welchen Bezirken und aus welchen Gründen ist dies ggf. nicht der Fall?
  8. Gibt es nach Kenntnis des Senats Bezirke, die beim Controlling vor allem der Betriebskosten auf externe Hilfe und Beratung zurückgreifen? Um welche Bezirke handelt es sich ggf. und welche externen Institutionen oder Einrichtungen unterstützen ggf. diese Bezirke bzw. ggf. die betroffenen Leistungsbeziehenden?

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