Bürgerarbeit mit Niedriglohn?

Drucksache 17 / 20 072 - Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 09 der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

Drucksache 17 / 20 072

Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 09 der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)

aus der 10. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 08. März 2012 und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

1. Kann der Senat ausschließen, dass die Vorgabe der Bundesregierung, die eine Besetzung der zusätzlichen 1.400 Bürgerarbeitsplätze bis zum 1.5.2012 zwingend vorschreibt, zu Problemen bei den Berliner Job-Centern und damit zur Nichtbesetzung der Stellen führt?

Zu 1.: Der Senat setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für eine vollständige Besetzung der bis zu 1.400 Plätze bis zum 01.05.2012 rechtzeitig geschaffen werden. Dazu gehört die Anpassung der vertraglichen Regelungen mit dem Dienstleister und die entsprechende Beratung der Träger und Bewilligung der Landesmittel durch comovis. Auf die Bewilligung der Bundesmittel durch das Bundesverwaltungsamt und die Projektauswahl durch die Jobcenter, in Abstimmung mit den Berliner Bezirken hat der Senat keinen Einfluss, doch wird zurzeit davon ausgegangen, dass der enge Zeitplan eingehalten werden kann. Die Berliner Jobcenter sind in diesen Prozess aktiv eingebunden und es werden alle Anstren- gungen unternommen, die vollständige Besetzung der Stellen sicherzustellen. Auch die neue Leitung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat diese Ziel- stellung am 5. März 2012 anlässlich des Forums der Berliner Jobcenter nachhaltig unterstützt.

2. Stimmt die Aussage der Regionaldirektion, dass die Beschäftigten ein Monatsbruttoeinkommen von 975 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und der vorgesehenen Qualifizierung von 10 Stunden erhalten, was einen Stundenlohn von 5,50 € bedeutet, oder plant der Senat hier eine Erhöhung?

Zu 2.: Eine solche Aussage der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ist dem Berliner Senat nicht bekannt. Die o.g. Frage impliziert, dass ein Arbeitnehmerbruttolohn von 975 € für 30 oder 40 Wochenstunden ge- zahlt wird. Das Beschäftigungsentgelt für die Maßnahmeteilnehmenden kann nicht auf 40 Stunden umgerechnet werden. Basis für das genannte Entgelt ist die 30- Stunden-Woche. Wie bei allen anderen Qualifizierungsmaßnahmen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II wird die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen nicht gesondert honoriert.

Im Rahmen des Förderns und Forderns kann erwartet werden, dass die Chance einer für die Teilnehmenden kostenlosen Qualifizierung als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt anerkannt wird. Sie ist als solche jedoch freiwillig und insofern ist an dieser Stelle an die Eigenverantwortung der Betroffenen zu appellieren, die gebotenen Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen beruflichen Qualifikation unter den gegebenen Rahmenbedingungen wahrzunehmen.

Die Frage der Höhe des Stundenlohns in Beschäftigungsmaßnahmen muss im Übrigen noch politisch geklärt werden.

Berlin, den 26. März 2012

Dilek Kolat

Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2012)

Kontakt

Dateien