Ausgleich von Tarifanpassungen für Zuwendungsempfänger des Senats im Sozialbereich
Drucksache 17 / 10 897 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
Drucksache 17 / 10 897
Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE)
vom 29. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012) und Antwort
Ausgleich von Tarifanpassungen für Zuwendungsempfänger des Senats im Sozialbereich
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Hat der Senat mit der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 16.Mai 2012 (Rote Nr. 0150- 54) zum Ausgleich höherer Ausgaben aufgrund von Tarifanpassungen an Empfänger von Zuschüssen aus dem Landeshaushalt begonnen und nach welchen Kriterien erfolgt die Ausreichung dieser Mittel im Sozialbereich?
Zu 1.: Der Senat hat mit den vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung des Beschlusses vom 16. Mai 2012 begonnen. Ansonsten wird auf den Berichtsauftrag des Hauptausschusses vom 1. Juni 2012 verwiesen, nachdem der Senat dem Hauptausschuss im Herbst 2012 in einer Sammelvorlage über den Umsetzungsstand bei allen betroffenen Senatsverwaltungen berichten soll. Im Sozialbereich liegen die gleichen Kriterien wie in den anderen Fachbereichen für die Ausreichung von entsprechenden Mitteln zu Grunde.
Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:
- Aufgrund der Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23. Mai 2012 (Rote Nr.:0529) wurde der Hauptausschuss über die Ermittlung der zusätzlich bereit gestellten Gesamtbeträge informiert.
- Unter Nr. 4.7 des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2012 vom 28. Juni 2012 sind die haus- haltswirtschaftlichen Regelungen zur Finanzierung festgelegt worden.
- Die Ausreichung der Mittel unterliegt den Regelungen des § 44 Landes-haushaltsordnung (LHO) (Zuwendungen) und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften. Demnach sind von den Projektträgern begründete Anträge im Einzelfall für jede zuwendungsrechtlich anerkannte und finanzierte Stelle einzureichen. Nach Prüfung (z. B. Beachtung des Besserstellungsverbots) durch den Zuwendungsgeber, ist dann über die Bewilligung entsprechender Mittel zu entscheiden.
2. Wie hoch ist die Summe für den Bereich Soziales in diesem Jahr, - insgesamt sind hier 1,3 Mio. € eingestellt - und im Jahr 2013, - hier sind 1,8 Mio. € veranschlagt -?
Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Finanzen geht davon aus, dass für die Gesundheits- und Sozialverwaltung für 2012 insgesamt 100.000 € und für 2013 insgesamt 300.000 € bereitzustellen sind.
3. Welche Zuwendungsempfänger im Sozialbereich haben bisher Mittel zum Ausgleich von Tarifanpassungen erhalten, wie hoch waren diese und wie bewertet der Senat den aktuellen Stand?
4. Wie viele Anträge zum Ausgleich liegen zurzeit vor und wie ist das Prozedere, um an die o.g. Mittel zu kommen?
Zu 3. und 4.: Keine. Es wurde zwischenzeitlich von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein einheitliches Informationsschreiben für alle Träger erarbeitet und versandt. Darin werden die Projektträger aufgefordert, unter den o. g. Rahmenbedingungen einen möglichen finanziellen Mehrbedarf zu prüfen und ggf. bis zum 30. September 2012 einen begründeten Antrag zu stellen.
5. Geht der Senat davon aus, dass der Ausgleich von den zugesagten 50% der Kosten (Presseerklärung der Koalition v. 16.5.12), die aus Tarifsteigerungen im Bereich Soziales resultieren, mit den eingestellten Mitteln zu decken ist?
Zu 5.: Da die Höhe eines begründeten Mehrbedarfs noch nicht festgestellt wurde, kann hierzu derzeit keine Einschätzung abgegeben werden.
Berlin, den 12. September 2012
In Vertretung
Michael B ü g e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2012)
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